Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Tunesien (mit Vereinb. und Anhängen)

Auszug


Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Tunesien (mit Vereinb. und Anhängen)

Übersetzung1

Freihandelsabkommen

zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Tunesien2

Abgeschlossen in Genf am 17. Dezember 2004

Schweizerische Erklärung über die provisorische Anwendung hinterlegt am 6. April 2005 Von der Schweiz provisorisch angewendet ab 1. Juni 20053

Die Republik Island, das Fürstentum Liechtenstein, das Königreich Norwegen und die Schweizerische Eidgenossenschaft als Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (im Folgenden die EFTA-Staaten genannt) einerseits, und

die Republik Tunesien (im Folgenden Tunesien genannt) andererseits,

im Folgenden gemeinsam Parteien genannt:

in Erwägung der Bedeutung der zwischen den EFTA-Staaten und Tunesien bestehenden Bande, insbesondere der im Dezember 1995 in Zermatt unterzeichneten Zusammenarbeitserklärung, und des gemeinsamen Wunsches, diese Bande zu festigen und enge und dauerhafte Beziehungen herzustellen;

eingedenk ihrer Absicht, sich am Prozess der wirtschaftlichen Integration innerhalb der Region Europa-Mittelmeer und der Gründung einer erweiterten und harmonischen Freihandelszone zwischen den Staaten Europas und des Mittelmeerraumes aktiv zu beteiligen, und im Bewusstsein der Integrationsziele der Staaten des Maghreb;

in Anbetracht der Wichtigkeit, die die Parteien den Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen4 beimessen, insbesondere der Beachtung der Menschenrechte und der politischen und wirtschaftlichen Freiheiten, welche die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen den EFTA-Staaten und Tunesien bilden;

in der Absicht, günstige Voraussetzungen zur Ausweitung und Diversifizierung des gegenseitigen Handels zu schaffen sowie die handels- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit in Bereichen von gemeinsamem Interesse auf der Grundlage der Gleichberechtigung, des beiderseitigen Nutzens, der Nichtdiskriminierung und des Völkerrechts zu fördern;

aufbauend auf ihren gegenseitigen Rechten und Pflichten gemäss dem Abkommen von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation5 (im Folgenden WTO

1 Der französische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der entsprechenden Ausgabe dieser Sammlung.

2 Die Anhänge und Prot. zum Abk. werden in der AS nicht veröffentlicht. Sie können beim

BBL, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern bezogen oder auf der Internet-Seite des EFTA-Sektretariats http://secretariat.efta.int in englischer und französischer Sprache konsultiert werden.

3 Der Geltungsbereich für dieses Abk. wird anlässlich seines Inkrafttretens veröffentlicht.

4 SR 0.120

5 SR 0.632.20

Anhang 2

Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Tunesien

genannt) sowie anderer multilateraler und bilateraler Instrumente der Zusammenarbeit;

entschlossen, dieses Abkommen mit dem Ziel zu verwirklichen, die Umwelt zu erhalten und zu schützen und eine optimale Nutzung der natürlichen Ressourcen in Übereinstimmung mit den Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung sicherzustellen;

in Kenntnis der Absicht der EFTA-Staaten, die Bemühungen zur Liberalisierung der tunesischen Wirtschaft zu unterstützen, um so zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in Tunesien beizutragen;

ihre Bereitschaft bekundend, die Möglichkeiten zur Entwicklung und Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen zu prüfen, um sie auf Bereiche auszudehnen, die nicht unter dieses Abkommen fallen;

überzeugt, dass dieses Abkommen Voraussetzungen für die Förderung der gegenseitigen Beziehungen in den Bereichen Wirtschaft, Handel und Investitionen schaffen wird;

überzeugt, dass dieses Abkommen günstige Voraussetzungen für die Stärkung sowohl bilateraler als auch multilateraler Beziehungen der Parteien in wirtschaftli-chen, finanziellen, wissenschaftlichen, technischen, sozialen und kulturellen Berei-chen schaffen wird;

haben zur Erreichung dieser Ziele folgendes Abkommen (im ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen