Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Tunesien

Auszug


Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Tunesien

8.2.2 Botschaft

zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Tunesien

vom 11. Januar 2006

8.2.2.1 Übersicht

Das Freihandelsabkommen mit Tunesien wurde am 17. Dezember 2004 in Genf unterzeichnet. Es reiht sich in eine Serie von Freihandelsabkommen ein, die die EFTA-Staaten seit Anfang der 90er Jahre mit Staaten des Mittelmeerraumes abgeschlossen haben: 1991 mit der Türkei (SR 0.632.317.613), 1992 mit Israel (SR 0.632.314.491), 1997 mit Marokko (SR 0.632.315.491), 1998 mit der PLO/Palästinensischen Behörde (SR 0.632.316.251), 2001 mit Jordanien (SR 0.632.314.671) und 2004 mit Libanon (BBl 2005 1247).

Mit dem Abschluss von Freihandelsabkommen verfolgen die EFTA-Staaten das Ziel, den eigenen Wirtschaftsakteuren gegenüber ihren wichtigsten Konkurrenten einen möglichst gleichwertigen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Märkten ihrer Vertragspartner zu verschaffen. Dies ist umso wichtiger, als die EU im Rahmen der Erklärung von Barcelona bekundet hat, bis zum Jahre 2010 eine grosse Freihandelszone Europa-Mittelmeer zu errichten. Im Hinblick darauf beschlossen die Regierungen der EFTA-Staaten im Juni 1995, die Drittlandpolitik der EFTA im Mittelmeerraum zu intensivieren. Damit verbunden war die Absicht, einen Beitrag zur Integration Europa-Mittelmeer zu leisten und an der künftigen Freihandelszone Europa-Mittelmeer teilzunehmen.

Das Freihandelsabkommen EFTA-Tunesien deckt Industrie- und verarbeitete Land-wirtschaftsprodukte sowie Fisch und andere Meeresprod...

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