Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Libanon

Auszug


Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Libanon

8.2.1 Botschaft

zum Freihandelsabkommen zwischen

den EFTA-Staaten und der Republik Libanon

vom 12. Januar 2005

8.2.1.1 Übersicht

Das Freihandelsabkommen mit Libanon erweitert das Netz von Freihandelsabkommen, welches die EFTA-Staaten seit Beginn der 90-er Jahre mit Drittländern aufbauen. Ziel der EFTA-Drittlandpolitik ist es, den eigenen Wirtschaftsakteuren einen gegenüber ihren wichtigsten Konkurrenten möglichst gleichwertigen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Märkten auch des Mittelmeerraums zu verschaffen.

Erste Freihandelsabkommen im Mittelmeerraum konnten 1991 mit der Türkei und 1992 mit Israel abgeschlossen werden. 1995 zeichneten sich Bestrebungen der EU ab, im Rahmen der Erklärung von Barcelona bis im Jahre 2010 eine grosse Freihandelszone Europa-Mittelmeer zu errichten. Im Hinblick darauf beschlossen die Regierungen der EFTA-Staaten im Juni 1995, die Drittlandpolitik der EFTA im Mittelmeerraum zu intensivieren. Damit verbunden war die Absicht, einen Beitrag zur Integration Europa-Mittelmeer zu leisten mit dem Ziel, an der künftigen Freihandelszone Europa-Mittelmeer teilzunehmen. In der Folge schlossen die EFTA-Staaten 1997 mit Marokko (SR 0.632.315.491), 1998 mit der PLO/Palästinensischen Behörde (SR 0.632.316.251) und 2001 mit Jordanien (SR 0.632.314.671) Freihandelsabkommen ab. Am 24. Juni 2004 wurde das vorliegende Freihandelsabkommen mit Libanon unterzeichnet.

Das ...

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