Freihandelsabkommen zwischen der Republik Peru und den EFTA-Staaten (Anhang 2)
Bundesblatt Nr. 39, 5. Oktober 2010 › Seccion Unica
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Freihandelsabkommen zwischen der Republik Peru und den EFTA-Staaten (Anhang 2)
Anhang 2 Präambel Die Republik Peru, (nachfolgend als «Peru» bezeichnet) einerseits, und Island, das Fürstentum Liechtenstein, das Königreich Norwegen und die Schweizerische Eidgenossenschaft (nachfolgend als «EFTA-Staaten» bezeichnet) andererseits, wobei jeder einzelne Staat als eine «Vertragspartei» und alle gemeinsam als die «Vertragsparteien» bezeichnet werden: entschlossen, die besonderen Bande der Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen ihnen zu festigen, und mit dem Wunsch, durch die Beseitigung von Handelshemmnissen einen Beitrag zur harmonischen Entwicklung und Ausweitung des Welthandels zu leisten und eine weitere internationale Zusammenarbeit insbesondere zwischen Europa und Südamerika zu fördern; eingedenk der zwischen Peru und den EFTA-Staaten bestehenden wichtigen Bande, insbesondere der in Genf am 24. April 2006 unterzeichneten gemeinsamen Zusammenarbeitserklärung, und mit dem Wunsch, diese Bande durch die Errichtung einer Freihandelszone zu festigen und damit enge und dauerhafte Beziehungen herzustellen; in Bekräftigung ihres Bekenntnisses zur Demokratie, zum Rechtsstaat, zu den Menschenrechten und den Grundfreiheiten im Einklang mit ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen, einschliesslich der Grundsätze und Ziele der Charta der Vereinten Nationen3 und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte; in Anerkennung des Zusammenhangs zwischen guter Unternehmens- und Regierungsführung und nachhaltigem Wirtschaftswachstum und in Bekräftigung ihrer Unterstützung der Prinzipien der Unternehmungsführung des UN Global Compact und ihrer Absicht, Transparenz zu fördern sowie Korruption zu verhindern und zu bekämpfen; 1 Übersetzung des englischen Originaltextes. 2 Die Anhänge zum Abkommen können beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Bundespublikationen, 3003 Bern bezogen werden und sind auf der Internet-Seite des EFTASekretariates verfügbar: http://www.efta.int/free-trade/free-trade-agreements/peru.aspx. 3 SR 0.120 Übersetzung1 Freihandelsabkommen zwischen der Republik Peru und den EFTA-Staaten2 Unterzeichnet in Reykjavik am 24. Juni 2010 und in Lima am 14. Juli 2010 Freihandelsabkommen zwischen der Republik Peru und den EFTA-Staaten aufbauend auf ihre jeweiligen Rechte und Pflichten, die sich aus dem Abkommen von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (nachfolgend als «WTO-Abkommen» bezeichnet)4 und der anderen darunter fallenden Abkommen sowie anderer multilateraler und bilateraler Zusammenarbeitsinstrumente ergeben; in Bekräftigung ihres Bekenntnisses zu wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung und zur Einhaltung der grundlegenden Rechte der Arbeiter, einschliesslich der Grundsätze der Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)5, denen beide Vertragsparteien angehören; mit dem Ziel, in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten neue Arbeitsplätze zu schaffen, die Gesundheits- und Lebensbedingungen zu verbessern und durch die Ausweitung von Handel und Investitionen ein hohes und stetig wachsendes Realeinkommen zu gewährleisten und damit eine breit gefächerte Wirtschaftsentwicklung zur Armutsbekämpfung zu fördern und Gelegenheiten zu nachhaltigen Wirtschaftsalternativen zum Anbau von Betäubungsmittelpflanzen zu schaffen; im Willen, ihre Fähigkeit zum Schutz der öffentlichen Wohlfahrt zu erhalten; in der Absicht, die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Firmen auf den Weltmärkten zu verbessern; entschlossen, in ihren Hoheitsgebieten einen erweiterten und sicheren Markt für Waren und Dienstleistungen zu errichten und für Handel, Geschäftstätigkeit und Investitionen durch die Errichtung von klaren und gegenseitig vorteilhaften Regeln einen berechenbaren Rechtsrahmen sicherzustellen; anerkennend, dass die Errungenschaften der Handelsliberalisierung nicht durch die Errichtung von wettbewerbshemmenden Schranken beeinträchtigt werden sollen; entschlossen, Kreativität und Innovation durch den Schutz der Rechte an Geistigem Eigentum zu fördern und zugleich einen Ausgleich zu wahren zwischen den Rechtsinhabern und den Interessen der Öffentlichkeit im Allgemeinen wie von Bildung, Forschung, öffentlicher Gesundheit und Zugang zu Informationen im Besonderen; entschlossen, dieses Abkommen im Einklang mit Schutz und Erhaltung der Umwelt umzusetzen, die nachhaltige Entwicklung zu fördern und ihre Zusammenarbeit in Umweltfragen zu stärken; haben zur Erreichung dieser Ziele folgendes Freihandelsabkommen (nachfolgend als «dieses Abkommen» bezeichnet) abgeschlossen: 4 SR 0.632.205 SR 0.820.1 Freihandelsabkommen zwischen der Republik Peru und den EFTA-Staaten 1. Kapitel Allgemeine Bestimmungen Art. 1.1 Errichtung einer Freihandelszone Die Vertragsparteien dieses Abkommens errichten durch dieses ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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