Fragen im Zusammenhang mit der Organisation des Datenschutzes innerhalb der Bundesverwaltung. Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates
Bundesblatt Nr. 13, 6. April 2004 › Seccion Unica
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Fragen im Zusammenhang mit der Organisation des Datenschutzes innerhalb der Bundesverwaltung. Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates
Fragen im Zusammenhang mit der Organisation des Datenschutzes innerhalb der Bundesverwaltung Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 21. November 2003 Bericht 1 Hintergrund und Gegenstand der Untersuchung Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) ist am 1. Juli 1993 - vor etwas über zehn Jahren - in Kraft getreten. Seitdem haben die Möglichkeiten und Risiken von Persönlichkeitsverletzungen deutlich zugenommen. Die rasante Entwicklung von Technologien bewirkt generell, dass die Bearbeitungen von Personendaten stark zunehmen und die Aufgabe des Datenschutzes immer komplexer und wichtiger wird. Das erfordert von den Behörden ständige Aufmerksamkeit und eine laufende Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen und ihrer Praxis. Die Interessen des Datenschutzes laufen bestimmten Interessen des Privatsektors (insbesondere der kommerziellen Verwertung von Daten) wie auch des öffentlichen Sektors (vor allem der öffentlichen Sicherheit) zuwider. Die Ereignisse vom 11. September 2001 veranlassten unlängst bestimmte Staaten zu Massnahmen im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung und -verhütung, welche grosse Besorgnis wecken und datenschutzrechtlich heikle Probleme aufwerfen. Aktuelle Beispiele dafür sind die von den Vereinigten Staaten geforderte Weitergabe von Personendaten von Flugreisenden und Besatzungsmitgliedern auf Flügen in das bzw. aus dem amerikanischen Hoheitsgebiet sowie die biometrischen Daten dieser Reisenden, die in deren Pässen vermerkt werden sollen. Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) messen dem Datenschutz besondere Bedeutung bei. Eine von der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S)1 nach einer Inspektion zur Einrichtung von «Online»-Verbindungen im Polizeiwesen eingereichte Motion2 hat die Teilrevision des DSG3, mit der sich die Eidgenössischen Räte gegenwärtig befassen, mit ins Rollen gebracht. Im Jahre 2002 hat sich die Geschäftsprüfungsdelegation mit dem Datenschutz im Rahmen von Tätigkeiten im Bereich des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste befasst. In ihrem Jahresprogramm 2003 haben die GPK erneut vorgesehen, sich mit Fragen des Datenschutzes zu beschäftigen4. Die Subkommission «Allgemeine Fragen» der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (nachstehend Subkommission) wurde mit der Durchführung der Untersuchung beauftragt. Am 22. Januar 2003 führte die Subkommission beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (nachstehend Datenschutzbeauftragter) einen Dienststellenbesuch durch. In der Diskussion ging es um die Aufgaben, Tätigkeiten und Ressourcen des Datenschutzbeauftragten und um verschiedene aktuelle Themen. Im Anschluss an diesen B...
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