Vereinbarung zwischen dem Bund, den Kantonen sowie den Städten und Gemeinden zur Fortsetzung der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK)
Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 6, 7. Februar 2012 › Einzig
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Vereinbarung zwischen dem Bund, den Kantonen sowie den Städten und Gemeinden zur Fortsetzung der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK)
Vereinbarung zwischen dem Bund, den Kantonen sowie den Städten und Gemeinden zur Fortsetzung der Tripartiten Agglomerationskonferenz
(TAK) vom 30. Dezember 2011 1 Ziele Die Ziele der Agglomerationskonferenz sind: a. Förderung der vertikalen Zusammenarbeit Bund 2013 Kantone 2013 Städte/ Gemeinden; b. Entwicklung einer gemeinsamen Agglomerationspolitik (Kernstädte und Agglomerationsgemeinden); c. Aufzeigen des E...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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