Verordnung zum Forschungsgesetz (Forschungsverordnung)
Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 48, 7. Dezember 2010 › Einzig
Angeknüpft als:Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 48, 7. Dezember 2010 › Einzig
Angeknüpft als:Auszug
Verordnung zum Forschungsgesetz (Forschungsverordnung)
Verordnung zum Forschungsgesetz
(Forschungsverordnung) Änderung vom 24. November 2010 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Forschungsverordnung vom 10. Juni 19851 wird wie folgt geändert: Titel Verordnung zum Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz (Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung, V-FIFG) Ingress gestützt auf die Artikel 16b Absatz 1 Buchstabe d und 32 des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes vom 7. Oktober 19832 (FIFG), Ersatz eines Ausdrucks In der ganzen Verordnung werden die Kurzbezeichnung «Gesetz» und die Abkürzung «FG» durch die Abkürzung «FIFG» ersetzt. Art. 10 Abs. 7 Bst. d 7 Das EDI und das EVD können wissenschaftlichen Institutionen, namentlich den kantonalen Universitäten und den Fachhochschulen, im Rahmen der bewilligten Kredite Beiträge gewähren für ihre Bemühungen um die Valorisierung des Wissens und um den Technologie- und Wissenstransfer; sie können diese Bemühungen mit weiteren Massnahmen unterstützen. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten: d. Das zuständige Departement schliesst mit der begünstigten Institution eine...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Schweiz
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder