Formular für die Meldung einer möglicherweise unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung

Auszug


Formular für die Meldung einer möglicherweise unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung

Formular

für die Meldung einer möglicherweise unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung

vom 20. Dezember 2004

I. Erläuterungen

1 Grundlage und Zweck

Ein Unternehmen, das an einer unzulässigen Abrede nach Artikel 5 Absatz 3 und 4 KG beteiligt ist oder sich nach Artikel 7 KG unzulässig verhält,1 wird mit einem Betrag bis zu 10 Prozent des in den letzten drei Geschäftsjahren in der Schweiz erzielten Umsatzes belastet (vgl. den am 1. April 2004 in Kraft getretenen Art. 49a Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen [Kartellgesetz, KG; SR 251]).

Die Belastung entfällt unter anderem, wenn das Unternehmen die Wettbewerbsbeschränkung meldet, bevor diese Wirkung entfaltet. Die Belastung entfällt allerdings nicht, wenn dem Unternehmen innert fünf Monaten nach der Meldung die Eröffnung eines Verfahrens nach den Artikeln 26-30 KG mitgeteilt wird und es danach an der Wettbewerbsbeschränkung festhält (Art. 49a Abs. 3 Bst. a KG).2

Meldung der Wettbewerbsbeschränkung

Dieses Meldeformular legt die Voraussetzungen einer Meldung gemäss Artikel 49a Absatz 3 Buchstabe a KG fest und soll dem meldenden Unternehmen gleichzeitig das Einreichen der Meldung eines möglicherweise wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens erleichtern (vgl. Art. 16 der Verordnung über die Sanktionen bei einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung KG-Sanktionenverordnung, SVKG, vom

12. März 2004).

Eröffnung eines Verfahrens nach Artik...

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