Verordnung der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft vom 24. Oktober 2003 über die dem Verband der freiburgischen Fischereivereine für die Aufzucht zur Verfügung gestellten Wasserläufe für die Jahre 2004–2009Inkrafttreten: 01.01.2004
Gesetzessammlung des Kanton Freiburg
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