Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom 22. März 2000 über ihre Tätigkeit im Jahre 1999 an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und den Bundesrat
Bundesblatt Nr. 24, 20. Juni 2000 › Seccion Unica
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Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom 22. März 2000 über ihre Tätigkeit im Jahre 1999 an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und den Bundesrat
Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle über ihre Tätigkeit im Jahre 1999 an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und den Bundesratvom 22. März 2000Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,wir unterbreiten Ihnen den Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle über ihre Tätigkeit im vergangenen Jahr. Nach Artikel 14 Absatz 3 des Finanzkontrollgesetzes (FKG; SR 614.0) hat der Bericht Auskunft zu geben über den Umfang und die Schwerpunkte der Revisionstätigkeit, über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über Revisionspendenzen und deren Gründe. Der Bericht wird im Bundesblatt veröffentlicht.Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, den Ausdruck unserer vorzüglichen Hochachtung.22. März 2000 Eidgenössische Finanzkontrolle10958 Der Direktor: Kurt GrüterÜbersichtDie Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ist das oberste Finanzaufsichtsorgan im Bund und legt ihr jährliches Prüfprogramm selbstständig fest. Sie verschafft dem Parlament Grundlagen, damit es seine Finanzkompetenzen und die Oberaufsicht über Verwaltung und Rechtspflege ausüben kann. Gleichzeitig unterstützt sie den Bundesrat mit ihrer Prüftätigkeit bei seiner Aufsicht über die Verwaltung. Der Personalbestand der EFK beträgt rund 80 Personen, wozu bis Ende 1999 auch das Personal des Sekretariates der Finanzkommissionen und der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) gehörte. Die EFK überprüft stichprobenweise allein im Bereich der Staatsrechnung ein jährliches Finanzvolumen von je über 40 Milli-arden Franken Ausgaben und Einnahmen.Im Berichtsjahr hat die EFK- 10 Abschlussrevisionen beim Bund und seinen Betrieben durchgeführt,- 113 Dienststellenrevisionen und 70 Sonderprüfungen im Verwaltungsbe-reich (Bau-, Preis-, Informatik- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen) vorgenommen,- 51 Revisionen bei Organisationen und Institutionen der mittelbaren Staatsverwaltung (sog. halbstaatlichen Organisationen) durchgeführt,- bei acht internationalen Organisationen das Revisionsmandat ausgeübt,- der FinDel gegen 300 Revisionsgeschäfte zugestellt,- nach Artikel 15 Absatz 3 des Finanzkontrollgesetzes eine Meldung über besondere Vorkommnisse oder Mängel von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung erstattet.In dieser Übersicht nicht eingeschlossen sind die verschiedenen Abklärungen für die FinDel, die Finanzkommissionen und den Bundesrat.In der weit überwiegenden Zahl der Fälle konnte die EFK der geprüften Verwaltung ein gutes Attest ausstellen. Diese arbeitete in der Regel sorgfältig und kostenbewusst. Allerdings musste in Einzelfällen auch festgestellt werden, dass den Geboten der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu wenig Rechnung getragen wurde. Ausnahmsweise musste auch die Art und Weise, wie die Bücher geführt wurden, bean-standet werden.Durch ihre Prüftätigkeit konnte die EFK wiederum Einsparungsmöglichkeiten in zweistelliger Millionenhöhe namhaft machen. Einsparungen in Franken und Rappen sind indessen nicht das primäre Ziel der Finanzkontrolle. Ihre eigentliche Bedeutung liegt in der Aufdeckung von Schwachstellen in der Buchführung und im Finanzgebaren der Verwaltung, der Prävention sowie der Beratung der Dienststellen. Die EFK setzt sich für eine sparsame, verantwortungsbewusste und leistungsfähige Verwaltung ein und dient damit letztlich auch der Steuerzahlerin und dem Steuerzahler als Nutzniessende öffentlicher Leistungen. Dieser zu Gunsten der Öffentlichkeit entfaltete Nutzen hat die Kosten der EFK zu rechtfertigen.Der vorliegende Bericht geht zunächst in Kapitel 1 auf die Stellung und Aufgaben der EFK und auf einige besonders aktuelle Fragen der Finanzaufsicht ein. In den folgenden Kapiteln greift er sodann Feststellungen aus Revisionsgeschäften auf, die entweder finanziell gewichtig sind oder eine beispielhafte Bedeutung haben. Kapitel 2 berichtet über die Ergebnisse der Abschlussprüfungen der Staatsrechnung einschliesslich der FLAG-Ämter und der Betriebe des Bundes. Kapitel 3 und 4 gehen auf die Prüfungen bei halbstaatlichen Organisationen und Dienststellen des Bundes ein. Die Ergebnisse aus Querschnittsprüfungen im Informatik- und Baubereich sowie von weiteren Sonderprüfungen werden in Kapitel 5 dargestellt. Kapitel 6 zeigt das Verhältnis der EFK zu den kantonalen Finanzkontrollen und zur Internen Revision (IR) der Bundesverwaltung auf, und Kapitel 7 ist den internationalen Organisationen gewidmet. Die Organisation und die Aufwendungen der EFK werden in Kapitel 8 dargestellt. Schliesslich vermittelt das letzte Kapitel des Berichtes einen Ausblick auf das Jahr 2000.Die nachstehenden Feststellungen der EFK beschlagen insbesondere Sachverhalte und Vorkommnisse aus dem Rechnungsjahr 1998, welche bei Prüfungen im Berichtsjahr gemacht wurden. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung konnte nicht abschliessend beurteilt werden, inwiefern die d...
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