Jahresbericht 2008 der Eidgenössischen Finanzkontrolle über ihre Tätigkeit zuhanden der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und des Bundesrates

Auszug


Jahresbericht 2008 der Eidgenössischen Finanzkontrolle über ihre Tätigkeit zuhanden der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und des Bundesrates

Jahresbericht 2008

der Eidgenössischen Finanzkontrolle über ihre Tätigkeit zuhanden der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und des Bundesrates

vom 16. Februar 2009

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Eidgenössische Finanzkontrolle unterbreitet Ihnen den Bericht über ihre Tätigkeit im vergangenen Jahr. Nach Artikel 14 Absatz 3 des Finanzkontrollgesetzes (FKG; SR 614.0) hat der Bericht Auskunft zu geben über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über Revisionspendenzen und deren Gründe. Der Bericht wird im Bundesblatt veröffentlicht.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

16. Februar 2009 Eidgenössische Finanzkontrolle

Der Direktor: Kurt Grüter

Übersicht

Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes. Sie ist gemäss Artikel 1 des Finanzkontrollgesetzes (FKG) in ihrer Prüfungstätigkeit nur der Bundesverfassung und dem Gesetz verpflichtet. In ihrer Stellung ist sie selbständig und unabhängig. Sie unterstützt die Bundesversammlung bei ihrer Oberaufsicht und den Bundesrat bei seiner Aufsicht. Eine der Kernaufgaben der EFK stellt die Prüfung des Bundeshaushaltes dar. Die EFK interveniert auf allen Stufen des Budgetvollzugs, beispielsweise durch Revisionen von Jahresabschlüssen, Prüfungen an Ort und Stelle bei den Verwaltungseinheiten, halbstaatlichen Organisationen und Subventionsempfängern im Rahmen der Finanzaufsicht oder durch Präventivkontrollen, bevor Verpflichtungen eingegangen werden. Der Finanzaufsicht sind alle Verwaltungseinheiten des Bundes, die Empfänger von Subventionen und Organisationen jeglicher Rechtsform ausserhalb der Bundesverwaltung unterstellt, denen der Bund öffentliche Aufgaben übertragen hat. Gemäss Artikel 5 FKG übt sie die Finanzaufsicht nach den Kriterien der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit aus. Mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Evaluationen will die EFK zur Entwicklung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung beitragen und die Wirksamkeit von Programmen erhöhen. Die Prüfaufträge werden nach Risikokriterien ausgewählt. Die Prüfungen berücksichtigen das Interne Kontrollsystem, das Risikomanagement und die Aspekte von «Good Governance».

Gemäss Artikel 14 des FKG erstattet die EFK der Finanzdelegation der eidg. Räte und dem Bundesrat jährlich einen Bericht, in dem sie über Umfang und die Schwerpunkte ihrer Revisionstätigkeit, über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über Revisionspendenzen informiert. In ihren Prüfungen muss die EFK immer wieder feststellen, dass die Bestimmungen des Beschaffungsrechts nicht eingehalten oder Lücken im internen Kontrollsystem bestehen. Mit dem neuen Rechnungsmodell konnten allerdings erhebliche Verbesserungen erzielt werden. Die Amtsleitungen sind verstärkt für Fragen der Kontrolle sensibilisiert worden und gleichzeitig verfügen sie über Instrumente für die Erfassung der Risiken. Beide Instrumente, das Interne Kontrollsystem wie das Risikomanagement, schärfen den Blick für eine sorgfältige und sparsame Mittelverwendung. Die EFK teilt sodann ihre Erfahrungen aus dem Prüfungsgebaren mit Rundschreiben, dem sogenannten Audit-Letter, den Geprüften mit. So sind wesentliche Erkenntnisse aus der Prüfung der SAP-Strategie, der Querschnittsprüfung zur Steuerung der FLAG-Verwaltungseinheiten sowie der Evaluation über staatliche Kontrollen in Unternehmen veröffentlicht worden.

Der Personalaufwand der EFK macht etwa Dreiviertel des Aufwandes von knapp

19 Millionen Franken aus. Mit dem eigenen Personal wickelt die EFK 90 Prozent des Jahresprogramms ab. Die restlichen zehn Prozent werden mit Beizug von Externen realisiert. Gemessen an den Gesamtausgaben des Bundes belaufen sich die Aufwendungen der EFK auf 0,3 Promille.

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Hinweis zum Bericht

Der vorliegende Bericht informiert über Feststellungen und Arbeitsweise der EFK. Ziffer 1 behandelt Prüfungsschwerpunkte. Ziffer 2 enthält Ergebnisse einzelner Finanzaufsichtsprüfungen, gegliedert nach Aufgabenbereichen des Bundes. Neben der Finanzaufsicht übt die EFK auch verschiedene Mandate für Abschlussprüfungen aus. Das gewichtigste Mandat ist die Prüfung der Staatsrechnung. Ziffer 3 fasst die wichtigsten Ergebnisse dieser Prüfung zusammen und kommentiert die Revisions-ergebnisse bei den Sozialwerken, den Eidg. Technischen Hochschulen und weiteren Organisationen. Ziffer 4 gibt einen Einblick in die Revisionsarbeiten bei den inter-nationalen Organisationen, welche die EFK für die Schweiz wahrnimmt. Ziffer 5 informiert über den Stand der Umsetzung früherer Empfehlungen. In Ziffer 6 sind weitere Dienstleistungen der EFK erwähnt wie beispielsweise Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren, die Mitwirkung in Fachgremien und die Vermittlung von Best...

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