Jahresbericht 2007 der Eidgenössischen Finanzkontrolle über ihre Tätigkeit zuhanden der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und des Bundesrates

Auszug


Jahresbericht 2007 der Eidgenössischen Finanzkontrolle über ihre Tätigkeit zuhanden der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und des Bundesrates

Jahresbericht 2007

der Eidgenössischen Finanzkontrolle über ihre Tätigkeit zuhanden der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und des Bundesrates

vom 31. Januar 2008

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Eidgenössische Finanzkontrolle unterbreitet Ihnen den Bericht über ihre Tätigkeit im vergangenen Jahr. Nach Artikel 14 Absatz 3 des Finanzkontrollgesetzes (FKG; SR 614.0) hat der Bericht Auskunft zu geben über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über Revisionspendenzen und deren Gründe. Der Bericht wird im Bundesblatt veröffentlicht.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

31. Januar 2008 Eidgenössische Finanzkontrolle

Der Direktor: Kurt Grüter

Übersicht

Gesetzlicher Auftrag

Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes. Sie ist gemäss Artikel 1 des Finanzkontrollgesetzes (FKG) in ihrer Prüfungstätigkeit nur der Bundesverfassung und dem Gesetz verpflichtet. In ihrer Stellung ist sie selbständig und unabhängig. Sie unterstützt die Bundesversammlung bei ihrer Oberaufsicht und den Bundesrat bei seiner Aufsicht. Eine der Kernaufgaben der EFK stellt die Prüfung des Bundeshaushaltes dar. Gemäss Artikel 5 FKG übt sie die Finanzaufsicht nach den Kriterien der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit aus. Mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Evaluationen will die EFK zur Entwicklung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung beitragen. Die Prüfaufträge werden nach Risikokriterien ausgewählt. Die Prüfungen berücksichtigen das Interne Kontrollsystem (IKS), das Risikomamagement und die Aspekte von «Good Governance».

Evaluationen

Die EFK prüft nicht nur die Ordnungs- und Rechtsmässigkeit des Verwaltungshandelns, sondern ist gemäss Finanzkontrollgesetz auch verpflichtet die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit kritisch zu analysieren. Im Berichtsjahr konnte die EFK verschiedene Evaluationen abschliessen. Sie veröffentlichte Berichte über die Abgabe von Hörgeräten durch die IV (vgl. Ziff. 2.1), den reduzierten Steuersatz bei der Mehrwertsteuer (vgl. Ziff. 1.2), die Normen und Standards im Nationalstrassenbe-reich (vgl. Ziff. 2.2) sowie die Lenkungsabgabe VOC (vgl. Ziff. 2.7). Im Auftrag des Parlamentes evaluierte sie zudem die Kompensationsgeschäfte bei Rüstungsbeschaffungen (vgl. Ziff. 2.3).

Neues Rechnungsmodell und Risikomanagement beim Bund

Das Neue Rechnungsmodell (NRM) in der Bundesverwaltung wurde auf den

1. Januar 2007 eingeführt. Die EFK unterstützte die Arbeiten im Sinne der begleitenden Finanzaufsicht und brachte ihre Meinung insbesondere zu Bewertungsfragen und zum Konsolidierungskreis ein. In allen wesentlichen Bewertungsfragen stimmte sie den Grundsätzen der Eidg. Finanzverwaltung zu. Die in der Eröffnungsbilanz einzustellenden Beträge sind noch Gegenstand vertiefter Prüfungen. Bei der Konsolidierung des Bundeshaushaltes mit den Fonds und Betrieben war sie der Auffas-sung, dass sich aus Kosten-Nutzen-Überlegungen ein Einbezug insbesondere von SBB und Post nicht rechtfertige. Ein weiterer Schwerpunkt bildete die Mitarbeit bei der Ausarbeitung von Richtlinien für das IKS, welches mit dem revidierten Finanzhaushaltgesetz eine griffige Rechtsgrundlage erhalten hat. Mit NRM muss der Bund in der Bilanz Rückstellungen für Risiken ausweisen und im Anhang zur Jahresrechnung über wesentliche Risiken berichten. Die EFK befasste sich deshalb auch mit der Frage, wie die Risiken bewirtschaftet und bewertet werden. Der Bundesrat hatte allerdings im 2007 davon abgesehen, ein zentrales Berichtswesen über die Risiken einzurichten.

Best Practice

Auch gestützt auf den Bericht des deutschen Bundesrechnungshofes, welcher im Rahmen der Peer Review empfohlen hat, vermehrt Querschnittsprüfungen durchzuführen, hat die EFK solche Prüfungen in ihr Programm aufgenommen. Mit Querschnittsprüfungen prüft die EFK eine identische Fragestellung bei mehreren Dienststellen gleichzeitig, was Quervergleiche und Benchmarks ermöglicht. Das Finden und die Umsetzung von zweckmässigen, praxisorientierten Verbesserungsmassnahmen werden dadurch erleichtert. Ein allfälliger Handlungsbedarf auf übergeordneter Ebene ist besser identifizierbar. Schliesslich zeigt eine solche Prüfung den Verantwortlichen auf, wo ihr Bereich im Vergleich zu anderen Organisationseinheiten steht. Im Berichtsjahr realisierte die EFK Querschnittsprüfungen der Wirksamkeit der Finanzinspektorate des Bundes, der Wirtschaftlichkeit grosser IT-Projekte, der Aufsicht und Steuerung der FLAG-Ämter, der Wirtschaftlichkeit mehrjähriger Serviceverträge, der Informatiklösung GEVER-Geschäftsverwaltung sowie der Bauabnahmen und Garantieleistungen (vgl. Kap. 1 und 2).

Die Prüfungen der EFK zeigen, dass die revisionstechnischen Qualifikationen der Personen, di...

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