Bericht vom 29. Februar 2000 der Finanzdelegation an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates betreffend die Oberaufsicht über die Bundesfinanzen im Jahre 1999
Bundesblatt Nr. 25, 27. Juni 2000 › Seccion Unica
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Bericht vom 29. Februar 2000 der Finanzdelegation an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates betreffend die Oberaufsicht über die Bundesfinanzen im Jahre 1999
Bericht
der Finanzdelegation an die Finanzkommissionen des Ständerates und des Nationalrates betreffend die Oberaufsicht über die Bundesfinanzen im Jahre 1999vom 29. Februar 2000Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,wir haben die Ehre, Ihnen gestützt auf Artikel 50 Absatz 10 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG, SR 171.11) und auf Artikel 19 Absatz 1 des Reglements vom 8. November 1985 für die Finanzkommissionen und die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (SR 171.126) den Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte über ihre Tätigkeit im vergangenen Jahr zu unterbreiten.Die Berichte über die Finanzaufsicht in den Jahren 1995-1998 erschienen in einem gemeinsamen Band unter dem Titel «Bericht über die Finanzaufsicht im Bund». Im 1. Teil war der Bericht der Finanzdelegation enthalten, während der 2. Teil den Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) umfasste.Mit der Revision des Finanzkontrollgesetzes vom 19. März 1999 (SR 614.0) wurde in Artikel 14 Absatz 3 die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung des Jahresberichts der EFK geändert. Der Bericht der EFK erscheint in diesem Jahr erstmals unabhängig vom Bericht der Finanzdelegation.Die Eidgenössische Finanzkontrolle erstattet der Finanzdelegation und dem Bundesrat jährlich einen Bericht, in dem sie über den Umfang und die Schwerpunkte ihrer Revisionstätigkeit, über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über Revisionspendenzen und deren Gründe informiert. Der Bericht wird zur gleichen Zeit veröffentlicht wie der Bericht der Finanzdelegation.Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die 1999 behandelten Geschäfte.29. Februar 2000 Im Namen der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte Der Präsident: Pierre Paupe, Ständerat Der Vizepräsident: Erich Müller, Nationalrat10957Bericht1 Auftrag und Organisation 1.1 Aufgaben und KompetenzenAufgaben und Kompetenzen der Finanzdelegation sind in Artikel 50 des GVG (SR 171.11) sowie im Reglement für die Finanzkommissionen und die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (SR 171.126) unter anderem wie folgt festgelegt:- Der Finanzdelegation obliegt die nähere Prüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushalts des Bundes.- Sie hat das unbedingte Recht, jederzeit in die mit dem Finanzhaushalt in Zusammenhang stehenden Akten Einsicht zu nehmen.- Es sind ihr alle haushaltsrelevanten Beschlüsse des Bundesrates sowie alle Revisions- und Inspektionsberichte der EFK laufend und regelmässig zur Verfügung zu stellen.- Gestützt auf Artikel 18 Absatz 1 und 31 Absatz 3 des Bundesgesetzes über den eidgenössischen Finanzhaushalt (FHG, SR 611.0) ist sie befugt, bei zeitlicher Dringlichkeit Zahlungs- und Verpflichtungskredite zu beschliessen.- Sie kann auch über Vorlagen des Bundesrates an die Räte beraten und ihre Ansicht oder ihre Anträge den Finanzkommissionen oder andern Kommissionen der Räte zur Kenntnis bringen.- Sie hat auf Grund einer Vereinbarung mit dem Bundesrat über bestimmte Besoldungsmassnahmen im Bereich der Chefbeamten zu beschliessen.- Sie macht in angemessenem Turnus Kontrollbesuche bei den in ihre Kompetenz gestellten Ämtern, Dienststellen und Verwaltungseinheiten der dezentralen Bundesverwaltung.1.2 Zusammensetzung der FinanzdelegationDie Finanzkommissionen beider Räte wählen aus ihrer Mitte je drei Mitglieder in die Finanzdelegation, die sich selbst konstituiert (Art. 49 GVG). Präsident ist abwechslungsweise für ein Jahr ein Mitglied des Nationalrates beziehungsweise des Ständerates.1.2.1 Zusammensetzung 1999Die Finanzdelegation gliederte sich im Jahre 1999 in folgende Sektionen:Präsidentin VizepräsidentLeemann, Nationalrat Paupe, StänderatErste Sektion Referenten- Behörden und Gerichte Nationalrätin Leemann - Finanzdepartement Ständerat PaupeZweite Sektion Referenten- Departement für auswärtige Angelegenheiten Nationalrat Aregger- Volkswirtschaftsdepartement Ständerat Onken - Departement für Umwelt, Verkehr Energie und Kommunikation Nationalrat AreggerDritte Sektion Referenten- Departement des Innern Nationalrat Ruckstuhl - Justiz- und Polizeidepartement Ständerat Schüle - Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Nationalrat Ruckstuhl - Anstalten und Unternehmen des Bundes Ständerat SchüleFünf Mitglieder der Finanzdelegation sind am Ende der 45. Legislaturperiode zurückgetreten.1.2.2 Zusammensetzung 2000An der konstituierenden Sitzung vom 21. Dezember 1999 wählte die Finanzdelegation Herrn Ständerat Pierre Paupe zum Präsidenten und Herrn Nationalrat Erich Müller zum Vizepräsidenten für das Jahr 2000. Als weitere Mitglieder gehören der Finanzdelegation die Herren Ständeräte Hans-Rudolf Merz und Rico E. Wenger sowie die Herren Nationalräte Urs Hofmann und Felix Walker an.Die Finanzdelegation gliedert sich im Jahr 2000 in folgende Sektionen:Präsident VizepräsidentPaupe, Ständerat Müller Erich, NationalratErste Sektion Referenten- Behörden und Geric...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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