Bericht vom 29. Februar 2000 der Finanzdelegation an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates betreffend die Oberaufsicht über die Bundesfinanzen im Jahre 1999

Auszug


Bericht vom 29. Februar 2000 der Finanzdelegation an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates betreffend die Oberaufsicht über die Bundesfinanzen im Jahre 1999

Bericht

der Finanzdelegation an die Finanzkommissionen

des Ständerates und des Nationalrates betreffend

die Oberaufsicht über die Bundesfinanzen im Jahre 1999

vom 29. Februar 2000

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben die Ehre, Ihnen gestützt auf Artikel 50 Absatz 10 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG, SR 171.11) und auf Artikel 19 Absatz 1 des Reglements vom

8. November 1985 für die Finanzkommissionen und die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (SR 171.126) den Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte über ihre Tätigkeit im vergangenen Jahr zu unterbreiten.

Die Berichte über die Finanzaufsicht in den Jahren 1995-1998 erschienen in einem gemeinsamen Band unter dem Titel «Bericht über die Finanzaufsicht im Bund». Im

1. Teil war der Bericht der Finanzdelegation enthalten, während der 2. Teil den Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) umfasste.

Mit der Revision des Finanzkontrollgesetzes vom 19. März 1999 (SR 614.0) wurde in Artikel 14 Absatz 3 die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung des Jahresberichts der EFK geändert. Der Bericht der EFK erscheint in diesem Jahr erstmals unabhängig vom Bericht der Finanzdelegation.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle erstattet der Finanzdelegation und dem Bundesrat jährlich einen Bericht, in dem sie über den Umfang und die Schwerpunkte ihrer Revisionstätigkeit, über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über Revisionspendenzen und deren Gründe informiert. Der Bericht wird zur gleichen Zeit veröffentlicht wie der Bericht der Finanzdelegation.

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die 1999 behandelten Geschäfte.

29. Februar 2000 Im Namen der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte

Der Präsident: Pierre Paupe, Ständerat

Der Vizepräsident: Erich Müller, Nationalrat

10957

Bericht

1 Auftrag und Organisation

1.1 Aufgaben und Kompetenzen

Aufgaben und Kompetenzen der Finanzdelegation sind in Artikel 50 des GVG (SR 171.11) sowie im Reglement für die Finanzkommissionen und die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (SR 171.126) unter anderem wie folgt festgelegt:

- Der Finanzdelegation obliegt die nähere Prüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushalts des Bundes.

- Sie hat das unbedingte Recht, jederzeit in die mit dem Finanzhaushalt in Zusammenhang stehenden Akten Einsicht zu nehmen.

- Es sind ihr alle haushaltsrelevanten Beschlüsse des Bundesrates sowie alle Revisions- und Inspektionsberichte der EFK laufend und regelmässig zur Verfügung zu stellen.

- Gestützt auf Artikel 18 Absatz 1 und 31 Absatz 3 des Bundesgesetzes über den eidgenössischen Finanzhaushalt (FHG, SR 611.0) ist sie befugt, bei zeitlicher Dringlichkeit Zahlungs- und Verpflichtungskredite zu beschliessen.

- Sie kann auch über Vorlagen des Bundesrates an die Räte beraten und ihre Ansicht oder ihre Anträge den Finanzkommissionen oder andern Kommissionen der Räte zur Kenntnis bringen.

- Sie hat auf Grund einer Vereinbarung mit dem Bundesrat über bestimmte Besoldungsmassnahmen im Bereich der Chefbeamten zu beschliessen.

- Sie macht in angemessenem Turnus Kontrollbesuche bei den in ihre Kompetenz gestellten Ämtern, Dienststellen und Verwaltungseinheiten der dezentralen Bundesverwaltung.

1.2 Zusammensetzung der Finanzdelegation

Die Finanzkommissionen beider Räte wählen aus ihrer Mitte je drei Mitglieder in die Finanzdelegation, die sich selbst konstituiert (Art. 49 GVG). Präsident ist abwechslungsweise für ein Jahr ein Mitglied des Nationalrates beziehungsweise des Ständerates.

1.2.1 Zusammensetzung 1999

Die Finanzdelegation gliederte sich im Jahre 1999 in folgende Sektionen:

Präsidentin Vizepräsident

Leemann, Nationalrat Paupe, Ständerat

Erste Sektion Referenten

- Behörden und Gerichte Nationalrätin Leemann

- Finanzdepartement Ständerat Paupe

Zweite Sektion Referenten

- Departement für auswärtige Angelegenheiten Nationalrat Aregger

- Volkswirtschaftsdepartement Ständerat Onken

- Departement für Umwelt, Verkehr

Energie und Kommunikation Nationalrat Aregger

Dritte Sektion Referenten

- Departement des Innern Nationalrat Ruckstuhl

- Justiz- und Polizeidepartement Ständerat Schüle

- Departement für Verteidigung,

Bevölkerungsschutz und Sport Nationalrat Ruckstuhl

- Anstalten und Unternehmen des Bundes Ständerat Schüle

Fünf Mitglieder der Finanzdelegation sind am Ende der 45. Legislaturperiode zurückgetreten.

1.2.2 Zusammensetzung 2000

An der konstituierenden Sitzung vom 21. Dezember 1999 wählte die Finanzdelegation Herrn Ständerat Pierre Paupe zum Präsidenten und Herrn Nationalrat Erich Müller zum Vizepräsidenten für das Jahr 2000. Als weitere Mitglieder gehören der Finanzdelegation die Herren Ständeräte Hans-Rudolf Merz und Rico E. Wenger sowie die Herren Nationalräte Urs Hofmann und Felix Walker an.

Die Finanzdelegation gliedert sich im Jahr 2000 in folgende Sektionen:

Präsident Vizepräsident

Paupe, Ständerat Müller Erich, Nationalrat

Erste Sektion Referenten

- Behörden und Geric...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen