Bericht der Finanzdelegation an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates betreffend die Oberaufsicht über die Bundesfinanzen im Jahre 2009

Auszug


Bericht der Finanzdelegation an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates betreffend die Oberaufsicht über die Bundesfinanzen im Jahre 2009

Bericht

der Finanzdelegation an die Finanzkommissionen

des Nationalrates und des Ständerates betreffend die Oberaufsicht über die Bundesfinanzen im Jahre 2009

vom 17. März 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin

Sehr geehrter Herr Präsident

Sehr geehrte Damen und Herren National- und Ständeräte

Gestützt auf Artikel 51 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (ParlG, SR 171.10) unterbreiten wir Ihnen den Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte über ihre Tätigkeit im vergangenen Jahr.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle ihrerseits erstattet der Finanzdelegation und dem Bundesrat in Anwendung von Artikel 14 Absatz 3 des Finanzkontrollgesetzes vom 28. Juni 1967 (FKG, SR 614.0) jährlich einen Bericht, in dem sie über den Umfang und die Schwerpunkte ihrer Revisionstätigkeit, über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über Revisionspendenzen und deren Gründe informiert.

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die im Jahre 2009 behandelten wichtigsten Geschäfte.

17. März 2010 Im Namen der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte

Der Präsident: Hans Altherr, Ständerat

Der Vizepräsident: Arthur Loepfe, Nationalrat

Zusammenfassung

Der vorliegende Tätigkeitsbericht enthält die wichtigsten Geschäfte, mit denen sich die Finanzdelegation 2009 befasste. Die Zusammenfassung beleuchtet nachstehend in geraffter Form diejenigen Themen, mit den sich die Finanzdelegation besonders beschäftigte.

Die Revision der Vereinbarung zwischen der Finanzdelegation und dem Bundesrat betreffend Aufsicht in personalrechtlichen Angelegenheiten konnte abgeschlossen werden. Gemäss der neuen Vereinbarung 2009 bedürfen bestimmte Personalmassnahmen im Rahmen der mitschreitenden Finanzaufsicht weiterhin der Zustimmung der Finanzdelegation, insbesondere die Einstufungen, Umbenennungen und Höhereinreihungen in den obersten Lohnklassen des Bundes. Neu umfasst diese Aufsicht auch den Bereich der verselbständigten Einheiten des Bundes. Konkret bedeutet dies, dass neue personalrechtliche Erlasse vor der Antragstellung an den Bundesrat der Finanzdelegation zur Konsultation unterbreitet werden müssen.

Bezüglich der Kompetenzen des Eidgenössischen Personalamtes (EPA) hat die Finanzdelegation den Bundesrat darauf hingewiesen, dass eine zentrale Koordination von personalpolitischen Geschäften und der personellen Ressourcen des Bundes durch das EPA im Interesse der gesamten Bundesverwaltung liegt. In der Bundesverwaltung sind im Laufe der Jahre eine Reihe von personalrechtlichen Ausnahmeregelungen entstanden. Ziel muss es sein, im Rahmen der Revision des Bundespersonalgesetzes und der -verordnung die wichtigsten Parameter der Personalpolitik zu vereinfachen und zentral festzulegen. Bei der Beurteilung der Personalressourcen sollte zudem das EPA seine Kompetenzen im Interesse einer effektiven und langfristigen Entlastung des Bundeshaushaltes ungehindert einbringen können.

Bei der Beurteilung von Kreditbegehren ausserhalb des Budgets und der regulären Nachträge ist für die Finanzdelegation von besonderer Bedeutung, ob die Dringlichkeit gegeben ist. Diese Frage stellt sich insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Entscheid der Finanzdelegation an Stelle eines Beschlusses der eidgenössischen Räte tritt. 2009 stimmte zwar die Finanzdelegation allen Kreditbegehren im Umfang von rund 103 Millionen Franken zu (davon 84 Millionen für die Vorsorgemassnahmen Pandemie). In einzelnen Fällen bemängelte sie, dass der Kredit bei einer sorgfältigen Planung auch über den normalen Nachtrag hätte beantragt werden können.

Auch 2009 liess sich die Finanzdelegation über den Stand des Risikomanagements des Bundes und über mögliche Verbesserungen bezüglich Zielsetzungen, klarer Weisungen und deren Umsetzung orientieren. Angesichts der Tatsache, dass Risiken stets auch finanzielle Auswirkungen haben können, erhält das Risikomanagement eine grosse Bedeutung für die Entwicklung des Bundeshaushaltes. Um allfällige Doppelspurigkeiten in der Oberaufsicht über diesen Bereich zu vermeiden, wurde ein Mitglied in die Arbeitsgruppe «Risikoreporting Bundesrat» der Geschäftsprüfungskommissionen delegiert.

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Bei der Aufgabenüberprüfung des Bundes beschloss der Bundesrat anfangs 2009 ein neues Umsetzungskonzept. Das Reformpaket wurde aufgeschnürt; es soll nun nach individuell gestaltbaren Agenden der Departemente umgesetzt werden. Die Finanz-delegation musste zur Kenntnis nehmen, dass die Departemente 2009 zwar eine Reihe von Vorschlägen ausgearbeitet haben, der Bundesrat jedoch erst im Februar 2010 über das weiter Vorgehen entschied und konkrete Massnahmen erst im Rahmen des Budgets 2011 realisiert werden können. Sie wird deren Umsetzung in Zusammenarbeit mit den Finanzkommissionen prüfen.

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