Verordnung der Finanzdirektion vom 14. Dezember 2006 über den Abzug von Berufskosten bei unselbstständiger ErwerbstätigkeitInkrafttreten: 01.01.2007

Auszug


Verordnung der Finanzdirektion vom 14. Dezember 2006 über den Abzug von Berufskosten bei unselbstständiger ErwerbstätigkeitInkrafttreten: 01.01.2007

ASF 2007_004 Verordnung

vom 14. Dezember 2006

Inkrafttreten : 01.01.2007

über den Abzug von Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit

Die Finanzdirektion

gestützt auf den Artikel 27 des Gesetzes vom 6. Juni 2000 über die direkten Kantonssteuern (DStG); in Erwägung: Die Finanzdirektion setzt in Anwendung dieser Gesetzesbestimmung die Pauschalansätze für die Berufskosten der Unselbstständigerwerbenden fest.

verordnet:

Art. 1 Grundsatz 1 Die Abzüge nach den Artikeln 3–8 gelten nur für die hauptberuflich aus...

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