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Verordnung der Finanzdirektion vom 14. Dezember 2006 über den Abzug von Berufskosten bei unselbstständiger ErwerbstätigkeitInkrafttreten: 01.01.2007
ASF 2007_004 Verordnung
vom 14. Dezember 2006Inkrafttreten : 01.01.2007über den Abzug von Berufskosten bei unselbstständiger ErwerbstätigkeitDie Finanzdirektiongestützt auf den Artikel 27 des Gesetzes vom 6. Juni 2000 über die direkten Kantonssteuern (DStG); in Erwägung: Die Finanzdirektion setzt in Anwendung dieser Gesetzesbestimmung die Pauschalansätze für die Berufskosten der Unselbstständigerwerbenden fest.verordnet:Art. 1 Grundsatz 1 Die Abzüge nach den Artikeln 3–8 gelten nur für die hauptberuflich aus...See the full content of this document
