Parlamentarische Initiative Familiennamen und Bürgerrecht der Ehegatten und der Kinder Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates

Auszug


Parlamentarische Initiative Familiennamen und Bürgerrecht der Ehegatten und der Kinder Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates

94.434

Parlamentarische Initiative Familiennamen und Bürgerrecht der Ehegatten und der Kinder

Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates

vom 31. August 1998

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen nach Artikel 21quater Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes

den vorliegenden Bericht und überweisen ihn gleichzeitig dem Bundesrat zur Stellungnahme.

Die Kommission beantragt einstimmig, auf die parlamentarische Initiative einzutreten und dem beiliegenden Beschlussentwurf zuzustimmen.

31. August 1998 Im Namen der Kommission

Der Vizepräsident: Hubert Lauper

Übersicht

Ziel dieser Vorlage ist es, das Namensrecht im Sinne einer möglichst weitgehenden Gleichstellung der Geschlechter zu ändern. Die Brautleute sollen in Zukunft entscheiden dürfen, ob sie einen gemeinsamen Familiennamen wählen oder ob sie ihre eigenen Namen weitertragen wollen. Falls sie sich für einen gemeinsamen Namen entscheiden, haben sie die Wahl, den Namen der Braut oder den Namen des Bräutigams zu tragen.

Die gesellschaftliche Bedeutung des Namens hat sich seit der letzten Revision des Eherechts vom 5. Oktober 1984 (in Kraft seit 1. Januar 1988) geändert. Tendenziell haben Werte wie Autonomie des Individuums und Gleichberechtigung der Geschlechter gegenüber der identitätsstiftenden Funktion des gemeinsamen Familiennamens stärker an Bedeutung gewonnen. Mit der Revision soll einerseits der Kontinuität und Rechtssicherheit Rechnung getragen werden, anderseits soll die Möglichkeit zur Rechtsfortbildung offengelassen werden.

Die Neuregelung des Familiennamens der Eheleute macht auch Änderungen beim Namensrecht der Kinder nötig. Wenn verheiratete Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen tragen, sollen sie den Familiennamen für ihre Kinder selber wählen.

Nach heutiger Regelung erhält die Frau das Kantons-...

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