Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern. In der Fassung von Anhang II zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit. Anpassung durch das Protokoll vom 27. Mai 2008 über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien

Auszug


Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern. In der Fassung von Anhang II zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit. Anpassung durch das Protokoll vom 27. Mai 2008 über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien

Verordnung (EWG)

Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern. In der Fassung von Anhang II zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit Anpassung durch das Protokoll vom 27. Mai 2008 über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien

In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Juni 2009

Gestützt auf Abschnitt 2 (Freizügigkeit 2013 Soziale Sicherheit) der Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 des Rates vom 20. November 2006 zur Anpassung einiger Verordnungen, Beschlüsse und Entscheidungen in den Bereichen freier Warenverkehr, Freizügigkeit, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbspolitik, Landwirtschaft (einschliesslich des Veterinär- und Pflanzenschutzrechts), Verkehrspolitik, Steuerwesen, Statistik, Energie, Umwelt, Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres, Zollunion, Aussenbeziehungen, Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik und Organe anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens, in der Fassung des Protokolls zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Republik Bulgarien und Rumäniens als Vertragsparteien infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union1,

wird die Verordnung (EWG) Nr. 574/722 wie folgt geändert:

a) Anhang 1 «Zuständige Behörden (Art. 1 Bst. l der Verordnung sowie Art. 4 Abs. 1 und Art. 122 der Durchführungsverordnung)» wird wie folgt geändert: i) Nach dem letzten Eintrag unter der Überschrift «A. Belgien» wird Folgendes eingefügt:

«B. Bulgarien

1. 041c0438043d043804410442044a0440044a0442 043d0430 04420440044304340430 0438 0441043e044604380430043b043d043004420430 043f043e043b043804420438043a0430 (Minister für Arbeit und Sozialpolitik), 0421043e04440438044f

2. 041c0438043d043804410442044a0440044a0442 043d0430 043704340440043004320435043e043f0430043704320430043d04350442043e (Minister für Gesundheit), 0421043e04440438044f»

Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit. V (EWG) Nr. 574/72 AS 2009

32. Bulgarien2013Spanien

Keine

33. Bulgarien2013Frankreich

Gegenstandslos

34. Bulgarien2013Irland

Gegenstandslos

35. Bulgarien2013Italien

Gegenstandslos

36. Bulgarien2013Zypern

Gegenstandslos

37. Bulgarien2013Lettland

Gegenstandslos

38. Bulgarien2013Litauen

Gegenstandslos

39. Bulgarien2013Luxemburg

Keine

40. Bulgarien2013Ungarn

Keine

41. Bulgarien2013Malta

Gegenstandslos

42. Bulgarien2013Niederlande

Keine

43. Bulgarien2013Österreich

Keine

44. Bulgarien2013Polen

Keine

45. Bulgarien2013Portugal

Gegenstandslos

46. Bulgarien2013Rumänien

Keine

Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit. V (EWG) Nr. 574/72 AS 2009

47. Bulgarien2013Slowenien

Keine

48. Bulgarien2013Slowakei

Artikel 9 Absatz 1 der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 30. Mai 2001 über soziale Sicherheit

49. Bulgarien2013Finnland

Gegensta...

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