Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage

Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 27, 13. Juli 2010Einzig › Übereinkommen

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Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage

Originaltext

Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage

Abgeschlossen in Brüssel am 11. Oktober 1973

Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 24. April 1974 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. November 1975 Geändert in Brüssel am 22. April 20051

Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens,

in Anbetracht der Tatsache, dass vom Wetter verursachte Gefahren für Leben und Gesundheit sowie Wirtschaft und Eigentum zunehmend an Bedeutung gewinnen;

in der Überzeugung, dass eine Verbesserung der mittelfristigen Wettervorhersage dem Schutz und der Sicherheit der Bevölkerung dienen wird;

in der Überzeugung, dass die wissenschaftliche und technische Forschung, die zu diesem Zweck durchzuführen ist, der Entwicklung der Meteorologie in Europa starke Impulse verleihen wird;

in der Erwägung, dass zur Verwirklichung dieser Absicht und dieser Ziele erhebliche Mittel eingesetzt werden müssen, die im Allgemeinen über den einzelstaatlichen Rahmen hinausgehen;

eingedenk der Vorteile, die sich aus einer wesentlichen Verbesserung der mittelfristigen Wettervorhersage für die europäische Wirtschaft ergeben;

in Bestätigung der Ansicht, dass die Errichtung eines unabhängigen europäischen Zentrums von internationalem Rang das geeignete Mittel ist, diese Absicht und diese Ziele zu verwirklichen;

in der Überzeugung, dass ein solches Zentrum einen wertvollen Beitrag für die Entwicklung der wissenschaftlichen Grundlagen zur Umweltüberwachung leisten kann;

eingedenk dessen, dass ein solches Zentrum ausserdem zur Weiterbildung von Wissenschaftlern nach dem Hochschulstudium beitragen kann;

im festen Willen, dass die Tätigkeit eines solchen Zentrums darüber hinaus einen notwendigen Beitrag zu einigen Programmen der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) und anderer beteiligter Organisationen leisten werden;

in Anbetracht der Vorteile, die sich aus der Errichtung dieses Zentrums auch für die Entwicklung der europäischen Industrie auf dem Gebiet der Datenverarbeitung ergeben können;

SR 0.420.514.291 1 Diese Änderung des Übereinkommens wurde durch BRB ...

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