Protokoll zum Europäischen Übereinkommen von 1991 über wichtige Linien des internationalen kombinierten Verkehrs und damit zusammenhängende Einrichtungen (AGTC) betreffend den kombinierten Verkehr auf Wasserstrassen

Auszug


Protokoll zum Europäischen Übereinkommen von 1991 über wichtige Linien des internationalen kombinierten Verkehrs und damit zusammenhängende Einrichtungen (AGTC) betreffend den kombinierten Verkehr auf Wasserstrassen

Übersetzung1

Protokoll

zum Europäischen Übereinkommen von 1991 über wichtige Linien des internationalen kombinierten Verkehrs und damit zusammenhängende Einrichtungen (AGTC) betreffend den kombinierten Verkehr auf Wasserstrassen

Abgeschlossen in Genf am 17. Januar 1997

Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 4. März 1998 In Kraft getreten für die Schweiz am 29. Oktober 2009

Die Vertragsparteien,

in dem Wunsch, den internationalen Güterverkehr zu erleichtern;

in Anbetracht der erwarteten Zunahme des internationalen Güterverkehrs infolge des weiter wachsenden internationalen Handels;

im Bewusstsein der nachteiligen Auswirkungen solcher Entwicklungen auf die Umwelt;

unter Hinweis auf die grosse Bedeutung des kombinierten Verkehrs für die Entlastung des europäischen Strassennetzes und der Milderung von Umweltschäden;

in Anerkennung des Umstandes, dass der kombinierte Verkehr auf den Wasserstrassen und entlang bestimmter Küstenstrecken in bestimmten europäischen Verkehrskorridoren ein wichtiges Element darstellen kann;

in der Überzeugung, dass es zur leistungsfähigeren und kundenfreundlicheren Gestaltung des grenzüberschreitenden kombinierten Verkehrs auf den Wasserstrassen und entlang bestimmter Küstenstrecken in Europa unerlässlich ist, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen koordinierten Plan für den Ausbau der Dienste des kombinierten Verkehrs auf den Wasserstrassen und entlang bestimmter Küstenstrecken und der für ihren Betrieb erforderlichen Infrastruktur festlegen, welcher sich auf international vereinbarte Leistungsparameter und -vorgaben stützt, sind wie folgt übereingekommen:

SR 0.740.811

1 Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2010 4447).

Kombinierter Verkehr auf Wasserstrassen AS 2010

Abschnitt der Wasserstrasse Wasserstrassennummer C-E

Rhein C-E 10 Amsterdam-Rhein-Kanal C-E 11 Maas-Waal-Kanal C-E 12 Twente-Kanal C-E 70 Lek C-E 70

4) Deutschland

Rhein (Strasbourg)-Karlsruhe/Grenze Nieder lande-Deutschland

Wesel-Datteln-Kanal C-E 10-01 Datteln-Hamm-Kanal (westlicher Teil) C-E 10-01 Rhein-Herne-Kanal C-E 10-03 Neckar C-E 10-07 Dortmund-Ems-Kanal

(einschliesslich Südabschnitt des Mittellandk...

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