Botschaft zur Revision des Erwerbsersatzgesetzes (Erhöhung Rekrutenansatz sowie Anpassungen infolge Armee XXI und Bevölkerungsschutzreform)

Auszug


Botschaft zur Revision des Erwerbsersatzgesetzes (Erhöhung Rekrutenansatz sowie Anpassungen infolge Armee XXI und Bevölkerungsschutzreform)

03.020

Botschaft

zur Revision des Erwerbsersatzgesetzes

(Erhöhung Rekrutenansatz sowie Anpassungen infolge Armee XXI und Bevölkerungsschutzreform)

vom 26. Februar 2003

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen den Entwurf über die Änderung des Erwerbserssatzgesetzes mit dem Antrag auf Zustimmung.

Gleichzeitig beantragen wir, folgenden parlamentarischen Vorstoss abzuschreiben:

2002 P 01.3522 EO-Gesetz. Änderung Rekrutenentschädigung

(N 06.06.02, Engelberger Eduard)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

26. Februar 2003 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Pascal Couchepin

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Mit der vorliegenden Revision der Erwerbsersatzordnung soll in erster Linie die Motion Engelberger, die vom Nationalrat als Postulat überwiesen wurde, umgesetzt werden, d.h. die Rekrutenentschädigung soll erhöht werden. Ausserdem soll das EOG auch an die Reformen der Armee und des Bevölkerungsschutzes angepasst werden. Die Revision enthält folgende Punkte

- Kinderlose Personen, die eine Rekrutenschule absolvieren, haben Anspruch auf eine einheitliche Grundentschädigung von 4...

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