Parlamentarische Initiative. Revision Erwerbsersatzgesetz. Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter. Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates

Auszug


Parlamentarische Initiative. Revision Erwerbsersatzgesetz. Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter. Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates

01.426

Parlamentarische Initiative

Revision Erwerbsersatzgesetz. Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter

Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates

vom 3. Oktober 2002

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

Wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 21quater Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) den vorliegenden Bericht. Gleichzeitig erhält der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Kommission beantragt mit 18 zu 3 Stimmen, dem beiliegenden Gesetzesentwurf zuzustimmen.

Eine Kommissionsminderheit (Stahl, Borer, Bortoluzzi, Fattebert) beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten.

3. Oktober 2002 Im Namen der Kommission

Der Präsident: Toni Bortoluzzi

Übersicht

Über drei Jahre nach der Volksabstimmung vom 13. Juni 1999, an der die Einfüh-rung einer Mutterschaftsversicherung abgelehnt wurde, hat die Auffassung, es brauche einen neuen politischen Anlauf, um den alten Verfassungsauftrag einzulösen, stark an Boden gewonnen. Eine breite politische Koalition im Nationalrat hat schliesslich zur hier vorgeschlagenen Revision des Erwerbsersatzgesetzes geführt, eine Revision, die sich nach der negativen Volksabstimmung von 1999 auf das politisch Machbare beschränkt.

Mit der vorliegenden Revision des Erwerbsersatzgesetzes soll ein bezahlter Mutter-schaftsurlaub für alle erwerbstätigen Mütter eingeführt werden. Ab dem Zeitpunkt der Geburt sollen alle erwerbstätigen Mütter künftig während 14 Wochen ein Tag-geld erhalten, das 80 Prozent des massgebenden Erwerbseinkommens beträgt. Es wird gleichzeitig ausdrücklich festgehalten, dass weitergehende kantonale oder sozialpartnerschaftliche Lösungen mit dieser Vorlage nicht beschränkt werden und weiterhin möglich sein sollen.

Mit der Finanzierung über die EO wird keine neue Sozialversicherung geschaffen, sondern ein bewährtes Instrument erweitert und ausgebaut. Damit ist ein möglichst einfacher Vollzug gewährleistet. Im Sinne einer Gleichstellung sowie einer Harmonisierung der Taggelder mit dem Unfallversicherungsgesetz und des sich in Revision befindlichen Invalidenversicherungsgesetzes werden die Taggelder der Dienstleistenden von 65 auf 80 Prozent des massgebenden Erwerbseinkommens angehoben.

Die jährlichen Mehrausgaben für die Mutterschaftsentschädigung würden 483 Millionen und diejenigen für die Dienstleistenden 60 Millionen, insgesamt also 543 Millionen Franken betragen. Zur Finanzierung reichen die angehäuften Reserven des Erwerbsersatzfonds in den nächsten Jahren aus, im Jahre 2008 müssten dann die EO-Beiträge von 3 auf 4 Promille und im Jahre 2012 von 4 auf 5 Promille angehoben werden. Die zusätzliche Belastung der Wirtschaft ist bescheiden, in vielen Branchen würden die Arbeitgeber wegen der paritätischen Finanzierung gegenüber heute sogar entlastet. Eine Ausnahme bildet hier insbesondere das Baugewerbe.

Mit der Einführung der Mutterschaftsentschädigung würde ein wichtiger Schritt in Richtung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Gleichstel-lung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt gemacht. Diese Entwicklung läge auch im Interesse der schweizerischen Wirtschaft.

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Bericht

1 Entstehungsgeschichte

Der Parlamentarischen Initiative «Revision Erwerbsersatzgesetz. Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter» (01.426) ging seit der letzten Ablehnung einer Mutterschaftsversicherung an der Volksabstimmung vom 13. Juni 1999 eine Reihe anderer parlamentarischer Vorstösse zum gleichen Thema voraus. Darin kam zum Ausdruck, dass eine grosse Mehrheit der politischen Kräfte darauf drängte, möglichst rasch eine Lösung für den nach wie vor nicht eingelösten Verfassungsauftrag (Art. 116 Abs. 3 BV) zu finden. Allerdings gingen die Meinungen über die konkrete Ausgestaltung weit auseinander. Die vorgeschlagenen Modelle bewegten sich dabei zwischen einer reinen OR- und einer reinen Versicherungslösung.

Auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hatte am 7. April 2000 eine Motion «Mutterschutz und Mischfinanzierung» (00.3182) eingereicht, die von beiden Räten überwiesen wurde1. Die Motion beauftragt den Bundesrat, ein Mutterschutzmodell vorzulegen, das einen 14-wöchigen Arbeitsunterbruch vorsieht. In den ersten acht Wochen soll der Lohn vom Arbeitgeber weiterbezahlt, in den sechs weiteren Wochen über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert werden, wobei der Bundesrat auch andere Finanzierungsarten vorschlagen kann. Der Bundesrat lehnte zu diesem Zeitpunkt allerdings eine Lösung für einen bezahlten Mutterschaftsurlaub mit Versicherungscharakter ab. Im Juni 2001 schickte er deshalb zwei Vorschläge für eine Revision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung. Auf diesem politischen Hintergrund hat Nationalrat Pierre Triponez am 20. Juni 2001...

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