Übereinkommen zur Errichtung des Beratungszentrums für WTO-Recht (mit Anhängen)

Auszug


Übereinkommen zur Errichtung des Beratungszentrums für WTO-Recht (mit Anhängen)

Anhang 2

Übersetzung1

Übereinkommen

zur Errichtung des Beratungszentrums für WTO-Recht

Die Vertragsparteien des vorliegenden Abkommens,

in Anbetracht dessen, dass das Abkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (nachstehend «WTO») ein Rechtssystem sowie komplexe Verfahren für die Regelung von Meinungsverschiedenheiten geschaffen hat;

und im Bewusstsein, dass die Entwicklungsländer, insbesondere die ärmsten Länder unter ihnen, und die Transitionsländern wenig Erfahrung mit der Gesetzgebung der WTO und mit dem Regelung komplexer Handelsstreitigkeiten haben und dass sie aufgrund finanzieller und institutioneller Hindernisse kaum in der Lage sind, sich diese Erfahrung anzueignen;

in der Erkenntnis, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Rechten und den Pflichten, die sich aus dem Abkommen zur Errichtung der WTO ergeben, nur dann möglich ist, wenn alle Mitglieder der WTO die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichte verstehen und wenn sie die gleichen Möglichkeiten haben, die WTOVerfahren zur Regelung der Streitigkeiten in Anspruch zu nehmen;

sowie in der Erkenntnis, dass die Glaubwürdigkeit und die Akzeptanz der Streitbeilegungsverfahren der WTO nur dann gewährleistet werden können, wenn sämtliche Mitglieder der WTO daran vollumfänglich teilnehmen können;

entschlossen, ein Ausbildungs-, Gutachter- und Beratungszentrum für das WTORecht zu schaffe...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen