Erklärung europäischer Regierungen über die Phase des Einsatzes der Träger Ariane, Vega und Sojus vom Raumfahrtzentrum Guayana aus
Bundesblatt Nr. 10, 11. März 2008 › Seccion Unica
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Erklärung europäischer Regierungen über die Phase des Einsatzes der Träger Ariane, Vega und Sojus vom Raumfahrtzentrum Guayana aus
Erklärung europäischer Regierungen über die Phase des Einsatzes der Träger Ariane, Vega und Sojus vom Raumfahrtzentrum Guayana aus Angenommen am 30. März 2007 Von der Bundesversammlung genehmigt am ... Schweizerische Zustimmung notifiziert am ... In Kraft getreten für die Schweiz am ... Die Regierungen der Vertragsstaaten dieser Erklärung, im Folgenden als «Vertragsparteien» bezeichnet, eingedenk der am 21. September 1973 unterzeichneten Vereinbarung zwischen bestimmten europäischen Regierungen und der Europäischen WeltraumforschungsOrganisation über die Durchführung des Raumfahrzeugträger-Programms Ariane, insbesondere der Artikel I, III Absatz 1 und V, die eine neue Vereinbarung vorsehen, in welcher der Inhalt der Produktionsphase des Ariane-Programms festgelegt wird; gestützt auf das Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation (im Folgenden als «ESA» oder «Organisation» bezeichnet), das am 30. Mai 1975 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde und am 30. Oktober 1980 in Kraft getreten ist (im Folgenden als «ESA-Übereinkommen» bezeichnet); in der Erwägung, dass die ESA-Trägerprogramme insbesondere auf Forschungsund Entwicklungstätigkeiten ausgerichtet sind und die im Rahmen der Organisation entwickelten Startsysteme Ariane und Vega (im Folgenden als «von der ESA entwickelte Träger» bezeichnet) dazu beitragen, den garantierten Zugang Europas zum Weltraum zu gewährleisten; in der Erwägung, dass der Rat der Organisation sich in der Entschliessung ESA/C/XXXIII/Res.3 vom 26. Juli 1979 damit einverstanden erklärt hat, die Produktion einer Industriestruktur zu übertragen; unter Hinweis darauf, dass bestimmte europäische Regierungen durch die Erklärung über die Produktionsphase der Ariane-Träger und ihre späteren Erneuerungen und Verlängerungen (im Folgenden als «Erklärung über die Ariane-Produktionsphase» bezeichnet) für den Zeitraum vom 14. April 1980 bis Ende 2008 vereinbart haben, dass die Produktionsphase der Ariane-Träger von einer Industriestruktur dur...
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