Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates betreffend die vom UVEK ergriffenen Massnahmen zu den Vorkommnissen an der Spitze der Post-Generaldirektion (Periode zwischen Ende 1997 und Anfang 1998)

Bundesblatt, November 09, 1999 (Nbr. 44)

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Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates betreffend die vom UVEK ergriffenen Massnahmen zu den Vorkommnissen an der Spitze der Post-Generaldirektion (Periode zwischen Ende 1997 und Anfang 1998)

Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates

betreffend die vom UVEK ergriffenen Massnahmen zu den Vorkommnissen an der Spitze der Post-Generaldirektion (Periode zwischen Ende 1997 und Anfang 1998)

vom 21. Juni 1999

Bericht

1 Einführung

11 Ausgangslage Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-SR) hat sich im Jahre 1998 mit den Vorkommnissen an der Spitze der Post-Generaldirektion von Ende 1997 und Anfang 1998 befasst. Diese veranlassten Jean-Noël Rey, Post-General-direktor, auf eine Kandidatur für die Funktion des Vorsitzenden der Geschäftsleitung der neuen Post zu verzichten und sein Dienstverhältnis mit dem Bund per Ende Juni 1998 zu kündigen. Am 25. Mai 1998 unterhielt sich die Kommission mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Bundesrat Moritz Leuenberger, der bis Ende 1997 die Aufsichtsinstanz der PTT-Betriebe war.

Zahlreiche parlamentarische Vorstösse haben ebenfalls die Vorkommnisse thematisiert: Interpellation Columberg vom 2. März 1998 (98.3058): Postdirektion. Sonderbare Vorkommnisse; Interpellation Sozialdemokratische Fraktion vom 3. März 1998 (98.3065): Bereich der Bundesbetriebe. Fall Haymoz und zur Personalpolitik; Frage Steinemann vom 9. März 1998 (98.5001): Firmen und Freunde. Was kann sich Jean-Noël Rey alles leisten?; Einfache Anfrage Schmid Odilo vom 16. März 1998 (98.1025): Generaldirektion Post; Einfache Anfrage Pini vom 18. März 1998

(98.1028): Was passiert an der Spitze der Generaldirektion der Post?

12 Ziel der Inspektion

Im Nachgang zur Aussprache mit Bundesrat Leuenberger beauftragte die Kommission die Sektion «Leistungsstaat», eine Inspektion über die Rolle des UVEK in dieser Angelegenheit durchzuführen.

Die Inspektion hat zum Ziel:

a. zu ermitteln, wie das Departement seine Aufsichtspflicht über die leitenden Organe der Post bei den Vorkommnissen an der Spitze der Post-General-direktion wahrgenommen hat;

b. eine Wertung der getroffenen Massnahmen vorzunehmen.

Der Geschäftsprüfungskommission geht es darum, das Verhalten des UVEK vom politischen Standpunkt aus zu beurteilen, um daraus die erforderlichen Lehren für die Zukunft zu ziehen.

Die Kommission ist weder ein Gerichtsorgan noch eine Verwaltungsbehörde. Inso-fern obliegt es ihr nicht, administrative, disziplinar-, straf- oder zivilrechtliche Massnahmen zu treffen oder zu veranlassen. Dies ist allenfalls Sache der Verwaltungsbehörden und der Justizorgane, und es liegt an ihnen, gegebenenfalls entsprechende Verfahren einzuleiten.

Ebenso wenig äussert sich...

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