Botschaft zur Änderung des Epidemiengesetzes (Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln)

Auszug


Botschaft zur Änderung des Epidemiengesetzes (Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln)

06.057

Botschaft

zur Änderung des Epidemiengesetzes

(Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln)

vom 9. Juni 2006

Sehr geehrte Herren Präsidenten

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

9. Juni 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Mit der Ausbreitung der Vogelgrippe seit Herbst 2005 und der damit einhergehenden Pandemierisiken wurden die bis dahin in der Bundesverwaltung laufenden Arbeiten zur Pandemievorsorge stark beschleunigt. So wurden beispielsweise der Pandemieplan in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen überarbeitet und etliche Modalitäten für die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln geklärt.

Mit Blick auf die hinreichende Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln, insbesondere mit Impfstoffen für den Fall einer Pandemie, hat sich gezeigt, dass dem Bund nicht die nötigen gesetzlichen Kompetenzen zustehen. Auch unter Einbezug der Möglichkeiten nach dem Landesversorgungsgesetz ist er in seinen Handlungsmöglichkeiten beschränkt und kann international akzeptierte und vielversprechende Versorgungsstrategien nicht umsetzen. Vor diesem Hintergrund bezweckt diese Vorlage, dem Bund durch eine Änderung des Epidemiengesetzes den notwendigen Handlungsspielraum zu schaffen.

Die Beschaffung und Finanzierung von Heilmitteln kann sich im Fall einer Pandemiebedrohung sowie während einer Pandemie auf die Notkompetenz des Bundes nach Artikel 10 des Epidemiengesetzes stützen. Hingegen fehlen die hinreichenden gesetzlichen Grundlagen dafür, dass der Bund bereits vor einer Pandemiebedro-hung oder einem Ausbruch einer Pandemie die Beschaffung von Impfstoffen und anderer Heilmittel finanzieren kann, die zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten geeignet sind. Ebenso mangelt es an einer gesetzlichen Basis, die es dem Bund ermöglicht, die Herstellu...

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