Richtlinien für die Entsendung von Delegationen an internationale Konferenzen sowie für deren Vorbereitung und Folgearbeiten

Auszug


Richtlinien für die Entsendung von Delegationen an internationale Konferenzen sowie für deren Vorbereitung und Folgearbeiten

Richtlinien

für die Entsendung von Delegationen an

internationale Konferenzen sowie für deren Vorbereitung und Folgearbeiten

vom 24. November 1999

Der Schweizerische Bundesrat erlässt die folgenden Richtlinien:

1 Grundsätze

11 Internationale Konferenzen und andere multilaterale Treffen, Sitzungen und Versammlungen einschliesslich Tagungen internationaler Organisationen, nachfolgend «internationale Konferenzen» genannt, bilden ein wesentliches Element der Zusammenarbeit unter den Staaten. Der Entscheid, ob die Schweiz an einer internationalen Konferenz teilnimmt oder nicht, richtet sich vornehmlich nach folgenden Fragen:

a. Werden schweizerische Interessen berührt?

b. Erweist sich eine Teilnahme für die Wahrung der...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen