Richtlinien für die Entsendung von Delegationen an internationale Konferenzen sowie für deren Vorbereitung und Folgearbeiten
Bundesblatt Nr. 4, 1. Februar 2000 › Seccion Unica
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Richtlinien für die Entsendung von Delegationen an internationale Konferenzen sowie für deren Vorbereitung und Folgearbeiten
Richtlinien
für die Entsendung von Delegationen an internationale Konferenzen sowie für deren Vorbereitung und Folgearbeitenvom 24. November 1999Der Schweizerische Bundesrat erlässt die folgenden Richtlinien:1 Grundsätze11 Internationale Konferenzen und andere multilaterale Treffen, Sitzungen und Versammlungen einschliesslich Tagungen internationaler Organisationen, nachfolgend «internationale Konferenzen» genannt, bilden ein wesentliches Element der Zusammenarbeit unter den Staaten. Der Entscheid, ob die Schweiz an einer internationalen Konferenz teilnimmt oder nicht, richtet sich vornehmlich nach folgenden Fragen: a. Werden schweizerische Interessen berührt? b. Erweist sich eine Teilnahme für die Wahrung der...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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