Botschaft zum Entlastungsprogramm 2003 für den Bundeshaushalt (EP 03)

Auszug


Botschaft zum Entlastungsprogramm 2003 für den Bundeshaushalt (EP 03)

03.047

Botschaft

zum Entlastungsprogramm 2003 für den Bundeshaushalt (EP 03)

vom 2. Juli 2003

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen die Entwürfe zu einem Bundesgesetz über das Entlastungsprogramm 2003, zu einem Bundesgesetz über dringliche Mass-nahmen aus dem Entlastungsprogramm 2003, zu einem Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt, zu einem Bundesbeschluss über die Leistungsvereinbarung zwischen der Eidgenossenschaft und der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB für die Jahre 2003-2006 sowie zu einem Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Infrastruktur der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB für die Jahre 2003-2006.

Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben:

2002 P 01.3678 Ausgabenwachstum im Finanzplan 2003-2005

(N 5.12. 01, Finanzkommission NR 01.048; S 11.3.02)

2000 P 00.3611 Reduktion der Staatsquote

(S 5.12.00, Finanzkommission SR 00.063)

2000 P 00.3213 Steuerquote und Staatsquote

(N 20.6.00, Spezialkommission NR 00.016; S 3.10.00)

2000 P 99.3583 Langfristige Senkung der Staatsquote

(N 2.10.00, Fraktion der Schweizerischen Volkspartei)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

2. Juli 2003 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Pascal Couchepin

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Mit dem am 2. Dezember 2001 an der Urne gutgeheissenen Bundesbeschluss über eine Schuldenbremse sprachen sich Volk und Stände mit eindrücklichem Mehr gegen die weitere Finanzierung ordentlicher staatlicher Aufgaben via Verschuldung aus. Ein erstes Mal galt diese neue Regel für die Erarbeitung des Voranschlags des laufenden Jahres. Sah es bei dessen Verabschiedung durch den Bundesrat am

30. September 2002 noch so aus, als sei es gelungen, den Haushalt zumindest auf kürzere Sicht ins Gleichgewicht zu bringen, so zog am finanzpolitischen Horizont wenige Wochen später zunehmend düsteres Gewölk auf, das dazu Anlass gab, das Budget nochmals zu überarbeiten. Zu Beginn dieses Jahres offenbarte sich dann in aller Deutlichkeit, dass die im Oktober zurückgenommenen Einnahmenprojektionen bereits wieder überholt waren. Im Rechnungsabschluss 2002 war ein weiterer Einnahmenrückgang von knapp 4 Milliarden zu verzeichnen, der bis 2006 gemäss neuesten Schätzungen auf deutlich über 6 Milliarden ansteigen dürfte. Im Bundeshaushalt hat sich damit eine massive, grösstenteils strukturelle Finanzierungslücke geöffnet, die nach umfassenden Gegenmassnahmen ruft.

Eingeleitet wurde der Sanierungsprozess bereits im Rahmen einer finanzpolitischen Standortbestimmung des Bundesrates im November 2002. Die bei dieser Gelegenheit beschlossene Strategie musste zwar mehrmals den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst werden, die damals formulierten Ziele sind indes bis heute gültig geblieben:

- Im Zentrum steht das Anliegen einer glaubwürdigen, an einem dauerhaften Haushaltausgleich orientierten Finanzpolitik gemäss den Anforderungen der Schuldenbremse.

- Gleichzeitig sollen die staatliche Aufgabenerfüllung und insbesondere das Setzen von ausgabenpolitischen Schwerpunkten weiterhin möglich bleiben.

- Schliesslich soll auch auf die derzeit schwierige Wirtschaftslage Rücksicht genommen werden, was namentlich den Verzicht auf allzu abrupt wirkende Einschnitte nahe legt.

Herzstück der Sanierungsstrategie ist das Entlastungsprogramm 2003. Gemessen am Finanzplan vom 30. September 2002 bringt es im Jahr 2006 Verbesserungen von knapp 3,3 Milliarden. Davon entfallen rund 85 Prozent auf ausgabenseitige Massnahmen, die sich schwergewichtig auf die sechs grossen Aufgabengebiete Soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung, Landwirtschaft, Bildung und Forschung, Beziehungen zum Ausland verteilen. Auf sie entfallen zusammen mit den Anteilen Dritter an den Bundeseinnahmen und dem Schuldendienst rund 90 Prozent der Ausgaben. Sie müssen demzufolge auch die Hauptlast der Sanierungsmassnahmen tragen. Daneben werden quer durch das gesamte Aufgabenspektrum des Bundes eine grosse Zahl punktueller Entlastungsmassnahmen unterbreitet. Sie sind das Ergebnis eingehender Verzichtsplanungen. Insgesamt waren die Departemente und Ämter gezwungen, ihre bisherigen Prioritäten fundamental in Frage zu stellen und ihre Planungen und Programme teils grundlegend zu überarbeiten.

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Mit dem Entlastungsprogramm 2003 wird das Ausgabenwachstum markant zurückgenommen. Während das jährliche durchschnittliche Wachstum im Finanzplan vom

30. September 2002 (mit aktualisierten Zahlen) 3,8 Prozent betrug, beläuft es sich mit den Entlastungsmassnahmen noch auf 2,1 Prozent. Ohne die Mehrwertsteuererhöhung für die Invalidenversicherung, für den Bundeshaushalt ein reiner Durchlaufposten, beträgt das Wachstum gar nur 1,1 Prozent und entspricht damit in etwa de...

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