Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV)

Auszug


Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV)

Eisenbahn-Netzzugangsverordnung

(NZV) Änderung vom 31. August 2011

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die Eisenbahn-Netzzugangsverordnung vom 25. November 19981 wird wie folgt geändert:

Ersatz eines Ausdrucks

Betrifft nur den französischen und den italienischen Text.

Art. 10 Abs. 1 Bst. c und d

1 Die Infrastrukturbetreiberin gewährt den diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem Netz, indem sie:

c. Betrifft nur den französischen Text.

d. die grundsätzlichen Bedingungen des Netzzuganges, soweit sie in dieser Verordnung nicht ausgeführt sind, und die wesentlichen technischen Gegebenheiten der Strecke wie Profil (Neigung), Kurvenradien, Länge der Ausweichgleise, Pe...

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