Botschaft zu einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes

Auszug


Botschaft zu einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes

10.019

Botschaft

zu einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes

vom 20. Januar 2010

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen mit der vorliegenden Botschaft den Entwurf zu einer Ände-rung des Raumplanungsgesetzes (RPG) mit dem Antrag auf Zustimmung.

Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, den folgenden parlamentarischen Vorstoss abzuschreiben:

2009 P 09.3054 Direkter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative.

Für eine nachhaltige Raumentwicklung in der Schweiz (S 11.06.09, Werner Luginbühl)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

20. Januar 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Übersicht

Am 14. August 2008 wurde die Volksinitiative «Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)» eingereicht, die sich gegen die fortschreitende Zersied-lung richtet und die Landschaft besser schützen will. Der Bundesrat hat beschlossen, diesem Volksbegehren einen indirekten Gegenvorschlag in Form einer Teil-revision des Raumplanungsgesetzes gegenüberzustellen.

Nach Auffassung des Bundesrates ist das Grundanliegen der Landschaftsinitative berechtigt. Mit dem Gegenvorschlag soll denn auch signalisiert werden, dass der Bundesrat die Anliegen der Landschaftsinitiative ernst nimmt, deren Erfüllung auf anderem Weg aber als Ziel führender erachtet.

Nach Auffassung des Bundesrates lassen sich die Anliegen der Landschaftsinitiative ohne Verfassungsänderung erreichen; er verzichtet daher auf einen direkten Gegenentwurf.

Die vorliegende Teilrevision des Raumplanungsgesetzes fokussiert auf die Themen, die einen direkten Zusammenhang mit der Landschaftsinitiative aufweisen. Auf diese Weise sollen die aktuell drängendsten Probleme der schweizerischen Raumplanung, nämlich die Zersiedelung und der Kulturlandverlust, gezielt angegangen werden.

Inhaltlich beschränkt sich die Revisionsvorlage auf den Bereich der Siedlungsentwicklung. Der Bundesrat verkennt jedoch nicht, dass auch weitere Themen revisionsbedürftig sind. Diese bedürfen aber - gerade auch im Lichte der im Frühjahr 2009 durchgeführten Vernehmlassung zu einem neuen Bundesgesetz über die Raumentwicklung - noch vertiefter Diskussion. Sie sollen daher in einer späteren, dem indirekten Gegenvorschlag nach gelagerten Revisionsetappe, angegangen werden.

Mit der vorliegenden Teilrevision sollen die Ziele und Grundsätze der Raumplanung im Interesse des Kulturlandschutzes verdeutlicht werden.

Die Vorlage enthält klare Vorgaben an die Richtpläne zur besseren Steuerung der Siedlungsentwicklung und sieht für Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt neu einen ausdrücklichen Richtplanvorbehalt vor. Die Richtpläne sollen innerhalb einer vorgegebenen Frist an die neuen bundesrechtlichen Vorgaben angepasst werden. An den ungenutzten Ablauf der Frist sollen Rechtsfolgen geknüpft werden.

Angesichts des Umstandes, dass die Bauzonen vielerorts überdimensioniert sind, sollen im Bereich der Bauzonen künftig höhere Anforderungen an Neueinzonungen gestellt werden.

Schliesslich sollen die Kantone die nötigen Massnahmen treffen, damit das Bauland auch tatsächlich überbaut werden kann.

1050

Inhaltsverzeichnis

Übersicht 1050

1 Grundzüge der Vorlage 1052

1.1 Ausgangslage 1052

1.2 Untersuchte Lösungsmöglichkeiten 1054

1.2.1 Direkter Gegenentwurf 1054

1.2.2 Thematisch breiter angelegte Teilrevision 1055

1.3 Die beantragte Neuregelung 1056

1.3.1 Zielsetzung und Massnahmen zur Zielerreichung 1056

1.3.2 Wirkungszusammenhänge 1057

1.4 Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösung 1058

1.4.1 Beurteilung der vorgeschlagenen Lösung in der konferenziellen Anhörung 1058

1.4.2 Umstrittene Punkte 1060

1.4.3 Revision auch bezüglich Themen ohne direkten Zusammenhang

mit der Landschaftsinitiative 1061

1.5 Umsetzung 1062

1.6 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 1063

1.7 Erledigung parlamentarischer Vorstösse 1064

2 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln 1064

2.1 Ziele (Art. 1) 1064

2.2 Planungsgrundsätze (Art. 3) 1065

2.3 Richtplanung 1065

2.3.1 Allgemeine Bemerkungen 1065

2.3.2 Grundlagen (Art. 6) 1066

2.3.3 Mindestinhalt der Richtpläne (Art. 8) 1067

2.3.4 Richtplaninhalt Siedlung (Art. 8a) 1069

2.4 Bauzonen (Art. 15) 1071

2.5 Förderung der Verfügbarkeit der Bauzonen (Art. 15a) 1075

2.6 Übergangsbestimmungen (Art. 37b) 1078

3 Auswirkungen 1079

3.1 Auswirkungen auf den Bund 1079

3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden 1079

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft 1080

3.4 Andere Auswirkungen 1081

4 Verhältnis zur Legislaturplanung 1081

5 Rechtliche Aspekte 1082

5.1 Verfassungsmässigkeit 1082

5.2 Verhältnis zum europäischen Recht 1083

Bundesgesetz über die Raumplanung (Ra...

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