Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz BBG)
Bundesblatt Nr. 47, 28. November 2000 › Seccion Unica
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Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz BBG)
00.072 Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über die Berufsbildung(Berufsbildungsgesetz, BBG)vom 6. September 2000Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,wir unterbreiten Ihnen mit der vorliegenden Botschaft den Entwurf eines neuen Bundesgesetzes über die Berufsbildung.Gleichzeitig beantragen wir, folgende parlamentarische Vorstösse abzuschreiben:1996 P 96.3193 Reform der Berufsbildung (zu Ziel 8, R15)(N 6.6.96, Kommission NR 96.016; S 12.6.96) 1996 P 96.3286 Finanzierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung(N 4.10.96, Speck) 1996 P 96.3464 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bildungsbereich(N 13.12.96, Rennwald) 1997 P 96.3684 Nichtakademische Berufe der Berufsgruppe«Heilbehandlung» (S 4.3.97, Seiler Bernhard) 1997 P 97.3249 Berufsbildungsbericht; Umsetzungs- undErgänzungsmassnahmen (N 10.6.97, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR 96.075) 1997 M 97.3246 Revision Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG)(N 10.6.97, Kommission für Wissenschaft, Bildung undKultur NR 96.075; S 23.9.97) 1997 P 97.3330 Förderung der beruflichen Weiterbildung(N 10.10.97, Tschäppät) 1997 P 97.3245 Gesamtheitliches Schweizer Bildungskonzept und Bundesamt für Bildung (N 10.6.97, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR 96.075; S 23.9.97) 1997 P 97.3246 Revision Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG)(N 10.6.97, Kommission für Wissenschaft, Bildung undKultur NR 96.075; S 23.9.97) 1997 P 97.3247 Projekt der Kantonalisierung der Berufsbildung(N 10.6.97, Kommission für Wissenschaft, Bildung undKultur NR 96.075; S 23.9.97)1997 P 97.3397 Berufsbildung in der Informationsgesellschaft(S 23.9.97, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR 96.075) 1997 P 97.3398 Grund- und Weiterausbildung(S 23.9.97, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR 96.075) 1997 M 96.3624 Massnahmen zur Schaffung von Lehrstellen und zur Reduktion der Jugendarbeitslosigkeit (N 21.3.97, Freisinnig-demokratische Fraktion, S 23.9.97) 1998 P 98.3166 Einführung von Zusatzausbildungen unter dem Niveau desEidg. Fähigkeitszeugnisses (EFZ) (N 26.6.98, Borel) 1998 P 98.3341 Einsetzung eines schweizerischen Berufsbildungsrates(N 9.10.98, Müller Erich) 1999 P 97.3382 Schaffung Bundesamt für Berufsbildung(N 16.6.99, RychenWir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.6. September 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz11110ÜbersichtDas neue Berufsbildungsgesetz modernisiert und stärkt die duale Berufsbildung der Schweiz. Neu umfasst es auf Bundesebene alle Berufsbildungsbereiche ausserhalb der Hochschulstufe. Das seit über zwanzig Jahren in Kraft stehende Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 19. April 1978 ist ganz auf die gewerblich-industrielle Wirtschaft und den Handel ausgerichtet. Der vorliegende Entwurf trägt den seither eingetretenen beruflichen, technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung. Er schafft den Rahmen, der Neues ermöglicht und Bewährtes in zeitgemässer Form weiterführt.Die eidgenössische Berufsbildungspolitik - zu der neu auch die bisher kantonal geregelten Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst gehören - hat vermehrt auf die Bedürfnisse der verschiedenen Dienstleistungsbereiche zu antworten. Der Strukturwandel in der Wirtschaft stellt traditionelle Berufsbilder zum Teil in Frage. Steigende Anforderungen an die kognitiven Fähigkeiten verlangen nach erweiterten Angeboten für Begabte und Lernschwächere. Auch der soziale Wandel, namentlich in Bezug auf die Stellung der Frau sowie hinsichtlich der Immigration, verlangt nach neuen Qualifizierungsformen.Die Qualifizierungsangebote der Berufsbildung sollen weiterhin durchwegs über eine Kombination von Theorie und Praxis bereitgestellt werden. Das duale System hat sich als ideale Voraussetzung für den Einstieg in die Arbeitswelt und für wirksames Lernen erwiesen. Es bleibt ein zentraler Pfeiler der schweizerischen Berufsbildung.Ein zukunftsgerichtetes Berufsbildungsgesetz hat die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, auf denen umfassende und gleichzeitig gezielte Angebote entwickelt und in ausreichendem Masse bereitgestellt werden können. Die vorgeschlagene Bildungsordnung- entspricht dem Erfordernis der Differenzierung, insbesondere über vermehrte Möglichkeiten, auf unterschiedliche individuelle, regionale und branchenmässige Bedürfnisse und Ansprüche einzugehen;- erlaubt eine flexiblere Gestaltung der Angebote im Verzicht auf die bisherige starre Gliederung der Lehre in schulische und betriebliche Teile sowie durch einfachere Anpassung an neue Erfordernisse;- fördert die vertikale und horizontale Durchlässigkeit durch die Entkoppe-lung der formalen Bildungswege von den Abschlusszeugnissen und durch neue Qualifikationsformen;- legt bereits in der Grundbildung die Basis für das...
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