Disziplinarordnung betreffend die Studierenden der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne

Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 9, 3. März 2009Einzig › Disziplinarordnung

Angeknüpft als:

Auszug


Disziplinarordnung betreffend die Studierenden der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne

Disziplinarordnung betreffend die Studierenden der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne

vom 15. Dezember 2008

Die Schulleitung der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne, gestützt auf Artikel 16 der ETHZ-ETHL-Verordnung vom 13. November 20031,

verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Geltungsbereich

1 Diese Disziplinarordnung gilt für die Studierenden, Hörerinnen und Hörer sowie Doktorandinnen und Doktoranden (Studierende) im Rahmen ihres Studiums und ihrer Aktivitäte...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen