Verordnung des UVEK über die Flug- und Dienstzeiten sowie die Arbeitszeitorganisation im gewerbsmässigen Luftverkehr mit Flugzeugen (Flug- und Dienstzeitenverordnung)

Auszug


Verordnung des UVEK über die Flug- und Dienstzeiten sowie die Arbeitszeitorganisation im gewerbsmässigen Luftverkehr mit Flugzeugen (Flug- und Dienstzeitenverordnung)

Verordnung des UVEK über die Flug- und Dienstzeiten sowie die Arbeitszeitorganisation im gewerbsmässigen Luftverkehr mit Flugzeugen

(Flug- und Dienstzeitenverordnung)

vom 26. September 2008

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), gestützt auf Artikel 57 Absatz 1 des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 19841,

in Ausführung der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 in der für die Schweiz jeweils verbindlichen Fassung gemäss Ziffer 3 des Anhangs zum Abkommen vom 21. Juni 19992 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr (Luftverkehrsabkommen), verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand, Geltungsbereich und Verhältnis zum internationalen

Recht

1 Diese Verordnung regelt diejenigen Aspekte der Flug- und Dienstzeiten für Besatzun...

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