Grundsätze des Bundesrates über die Rüstungspolitik des VBS

Auszug


Grundsätze des Bundesrates über die Rüstungspolitik des VBS

Grundsätze des Bundesrates für die Rüstungspolitik des VBS

vom 29. November 2002

1 Veranlassung und Grundlagen

Der Bundesrat verabschiedetete am 9. Dezember 1996 Grundsätze für die Rüstungspolitik. In Folge der Reformprojekte VBS XXI, Armee XXI und GR XXI sind diese neu zu formulieren. Grundlagen dafür sind der Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz vom 7. Juni 1999 und das Armeeleitbild vom 24. Oktober 2001. Die Rüstungspolitik hat sich auf die beim Bund für diese Aufgaben vorgesehenen und verfügbaren Mittel auszurichten. Die Budgethoheit des Parlaments bleibt dabei vorbehalten.

2 Definition und Auftrag der...

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