Geschäftsordnung der Stiftung Pro Helvetia

Auszug


Geschäftsordnung der Stiftung Pro Helvetia

Geschäftsordnung der Stiftung Pro Helvetia

vom 23. November 2011

Der Stiftungsrat der Stiftung Pro Helvetia, gestützt auf Artikel 34 Absatz 5 Buchstabe i des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 20091 (KFG), beschliesst:

1. Abschnitt: Stiftungsrat

Art. 1 Aufgaben

1 Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung Pro Helvetia (Pro Helvetia).

2 Er hat folgende Aufgaben: a. Er legt die Leitlinien und Schwerpunkte der Stiftungstätigkeit fest und sorgt für die Umsetzung der vom Bundesrat festgelegten strategischen Ziele durch die Geschäftsstelle und die Fachkommission.

b. Er verabschiedet die vierjährige Finanzierungseingabe von Pro Helvetia zuhanden des Eidgenössischen Departements des Innern (ED...

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