Geschäftsordnung der Regierung

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141.2 Geschäftsordnung der Regierung vom 5. Mai 1997 1 Landammann und Regierung des Kantons St.Gallen erlassen gestützt auf Art. 95 lit. a des Staatsverwaltungsgesetzes vom 16. Juni 1994 2 als Verordnung: I. Organisation Regierung und Departemente Art....

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Auszug


Geschäftsordnung der Regierung

141.2

Geschäftsordnung der Regierung

vom 5. Mai 1997[1]

Landammann und Regierung des Kantons St.Gallen

erlassen

gestützt auf Art. 95 lit. a des Staatsverwaltungsgesetzes vom 16. Juni 1994[2]

als Verordnung:

I.

Organisation

Regierung und Departemente

Art. 1. 1 Die Regierung teilt den Mitgliedern die Departemente zu:a) vor Beginn der Amtsdauer; b) nach einer Ersatzwahl.

2 Aus wichtigen Gründen kann sie die Departemente neu z...

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