Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Korea über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Auszug


Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Korea über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Übersetzung1

Abkommen

zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Korea über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Abgeschlossen am 14. Dezember 1998

In Kraft getreten durch Notenaustausch am 15. November 2000

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Korea

vom Wunsche geleitet, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten zum beiderseitigen Nutzen zu verstärken,

im Bestreben, günstige Bedingungen für Investitionen von Investoren der einen Vertragspartei auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu schaffen und zu erhalten,

in der Erkenntnis der Notwendigkeit, durch Förderung und Schutz von ausländischen Investitionen zur Mehrung des wirtschaftlichen Wohlstandes in beiden Staaten beizu...

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