Dekret über die Rechnungslegung und Vermögensverwaltung (DRV)

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Dekret über die Rechnungslegung und Vermögensverwaltung (DRV)

Dekret

über die Rechnungslegung und

Vermögensverwaltung (DRV)

Vom 11. Januar 2005

Der Grosse Rat des Kantons Aargau,

gestützt auf §§ 18 Abs. 4, 28 Abs. 3, 29 Abs. 2 und 37 des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) vom 11. Januar 2005 [1]beschliesst:

A. Die Bestandesrechnung sowie die Verwaltung

von Vermögen und Schulden

§ 1

Inhalt

1 Die Bestandesrechnung setzt sich aus der Bilanz und der Rechnung der Bestandesveränderungen zusammen.

2 Die Rechnung der Bestandesveränderungen enthält die Zu- und Abgänge sowie die buchmässigen Bewertungskorrekturen beim Verwaltungsvermögen gemäss § 4 Abs. 1bis. [2]

§ 2

Gliederung der Aktiven

1 Die Aktiven setzen sich aus dem Finanz- und dem Verwaltungsvermögen, den Vorschüssen an Spezialfinanzierungen sowie einem al...

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