Dekret vom 18. Juni 2009 über den kantonalen Plan zur Stützung der Wirtschaft und zur Krisenbewältigung im Kanton Freiburg

Auszug


Dekret vom 18. Juni 2009 über den kantonalen Plan zur Stützung der Wirtschaft und zur Krisenbewältigung im Kanton Freiburg

ASF 2009_070 Dekret

vom 18. Juni 2009

Inkrafttreten: ..............................

über den kantonalen Plan zur Stützung der Wirtschaft und zur Krisenbewältigung im Kanton Freiburg

Der Grosse Rat des Kantons Freiburg

gestützt auf das Bundesgesetz vom 1. Juli 1996 über den Natur- und Heimatschutz; gestützt auf die Artikel 45 und 46 der Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004; gestützt auf das Gesetz vom 13. Dezember 2007 über die Berufsbildung; gestützt auf das Gesetz vom 17. Oktober 2001 über das Staatspersonal; gestützt auf das Gesetz vom 13. November 1996 über die Beschäftigung und die Arbeitslosenhilfe; ...

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