Costituzione del Cantone di Lucerna

Riassunto


Costituzione del Cantone di Lucerna

Verfassung

des Kantons Luzern

vom 17. Juni 20071

Die Luzernerinnen und Luzerner,

in Verantwortung vor Gott, gegenüber den Mitmenschen und der Natur und im Bestreben, Luzern als starken Kanton weiterzuentwickeln, geben sich folgende Verfassung:

I. Allgemeines

§ 1 Kanton Luzern

1 Der Kanton Luzern ist ein freiheitlicher, demokratischer und sozialer Rechtsstaat.

2 Er ist ein Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft. § 2 Grundsätze staatlichen Handelns

1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.

2 Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.

3 Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben. § 3 Individuelle Verantwortung

1 Jede Person hat die Pflichten zu erfüllen, die ihr durch die Rechtsordnung auferlegt werden.

2 Sie trägt Verantwortung für sich selbst und Mitverantwortung für die Gemeinschaft und die Erhaltung der Lebensgrundlagen.

3 Sie trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.

§ 4 Solidarität und Subsidiarität

1 Kanton und Gemeinden beachten den Grundsatz der Solidarität. Sie setzen sich für den Ausgleich in der Gesellschaft und zwischen den Kantonsteilen ein. Wer Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen will, hat selbst alles Zumutbare zu unternehmen, um seine Lage zu verbessern.

1 K 2007 253 und G 2007 189. Die Kantonsverfassung wurde am 30. Januar 2007 vom

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