Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Chile sowie zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Chile
Bundesblatt Nr. 43, 4. November 2003 › Seccion Unica
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Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Chile sowie zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Chile
03.061 Botschaft
zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Chile sowie zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Chilevom 19. September 2003Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,wir unterbreiten Ihnen mit dem Antrag auf Zustimmung den Entwurf für einen Bundesbeschluss zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Chile sowie zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Chile.Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.19. September 2003 Im Namen des Schweizerischen BundesratesDer Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-HotzÜbersichtDie EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) haben am 26. Juni 2003 mit Chile ein umfassendes Freihandelsabkommen unterzeichnet, welches vorbehaltlich Ratifikation durch die Vertragstaaten am 1. Februar 2004 in Kraft treten soll. Das Freihandelsabkommen mit Chile umfasst den Handel mit Industrieprodukten (einschliesslich verarbeitete Landwirtschaftsprodukte sowie Fisch und andere Meeresprodukte), den Handel mit Dienstleistungen, die Auslandinvestitionen, das Geistige Eigentum, das Öffentliche Beschaffungswesen und den Wettbewerb. Um den Besonderheiten der Landwirtschaftsmärkte und -politiken der einzelnen EFTA-Staaten Rechnung zu tragen, wird der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten in bilateralen Zusatzabkommen der verschiedenen EFTA-Staaten mit Chile geregelt.Dank dem Freihandelsabkommen werden die EFTA-Staaten den diskriminierungsfreien Marktzugang für Industrieprodukte auf dem chilenischen Markt erhalten (insbesondere Nichtdiskriminierung gegenüber unseren Hauptkonkurrenten aus der EU und den USA, welche kürzlich mit Chile ebenfalls je ein Präferenzabkommen abgeschlossen haben). Weiter vereinbaren die EFTA-Staaten mit Chile im Öffent-lichen Beschaffungswesen ein dem plurilateralen WTO-Abkommen über das Öffentliche Beschaffungswesen vergleichbares Verpflichtungsniveau (Chile ist im Unterschied zur Schweiz und zu den übrigen EFTA-Staaten nicht Mitglied dieses WTO-Abkommens), bezüglich Geistigem Eigentum über den WTO/TRIPS-Standard hinausgehende Schutzverpflichtungen sowie Öffnungen und Rechtsgarantien für Investitionen (niederlassungsrechtliche Garantien für Unternehmen) und Dienstleistungen (mit einer Entwicklungsklausel für Finanzdienstleistungen). Der Schutz der im Rahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik sensiblen Produkte bleibt auch gegenüber Chile aufrechterhalten.Chile ist nach Mexiko und Singapur der dritte Partner in Übersee, mit welchem die EFTA-Staaten ein (umfassendes) Freihandelsabkommen abgeschlossen haben. Chile ist der fünftgrösste Handelspartner der Schweiz in Südamerika. Die chilenische Wirtschaft verfügt über ein erhebliches Wachstumspotenzial, welches die Schweizer Wirtschaftsakteure dank dem vorliegenden Abkommen vermehrt werden nutzen können. Auf Grund seiner stabilen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse dient Chile Schweizer Unternehmen auch als regionaler Standort für die Bearbeitung der umliegenden Märkte. Die Schweizer Warenexporte nach Chile betrugen im Jahr 2002 rund 150 Mio. Franken, die Importe rund 60 Mio. Franken. Die Schweizer Direktinvestitionen in Chile erreichten Ende 2001 einen Bestand von über 800 Mio. Franken.Botschaft1 Ausgangslage und Würdigung der AbkommenDas Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und Chile umfasst den Handel mit Industrieprodukten (einschliesslich verarbe...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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