Casino Davos AG. Standort- und Betriebskonzession B

Auszug


Casino Davos AG. Standort- und Betriebskonzession B

Casino Davos AG

Standort- und Betriebskonzession B

vom 11. November 2002

Der Schweizerische Bundesrat,

auf Empfehlung der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK)

vom 4. Oktober 2002,

auf Antrag des EJPD vom 25. Oktober 2002,

gestützt auf den Beschluss des Bundesrates vom 24. Oktober 2001,

gestützt auf die Stellungnahme der Regierung des Kantons Graubünden

vom 28. November 2001 sowie die Stellungnahme

des Kleinen Landrates der Landschaft Davos vom 16. November 2001,

in Anwendung des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1998 über Glücksspiele und Spielbanken (SBG, SR 935.52) sowie dessen Ausführungsvorschriften, erteilt der

Casino Davos AG

Promenade 63 7270 Davos

eine

Standort- und Betriebskonzession B

Diese Konzession trägt die Nummer 516-008

1 Gegenstand und Grundlage der Konzession

1.1 Erteilung der Konzession

Der Casino Davos AG (Konzessionärin) wird für die Dauer von 20 Jahren eine Standort- und Betriebskonzession B erteilt. Sie hat das Recht und die Pflicht zur Errichtung und zum Betrieb einer Spielbank mit einer Konzession B in der Gemeinde Davos. Es besteht kein Rechtsa...

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