Interkantonale Vereinbarung (bzw. Konkordat) über die computergestützte ...
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451.61 Interkantonale Vereinbarung (bzw. Konkordat) über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten vom 2. April 2009 1 Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD)...
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Auszug
Interkantonale Vereinbarung (bzw. Konkordat) über die computergestützte ...
451.61
Interkantonale Vereinbarung (bzw. Konkordat) über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten vom 2. April 2009[1]Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) verabschiedetin Ausführung von Artikel 56 sowie Artikel 57 der Bundesverfassungfolgende interkantonale Vereinbarung (bzw. folgenden Konkordatstext):1. Allgemeine BestimmungenGegenstand und ZweckArt. 1. 1 Die interkantonale Vereinbarung (bzw. das Konkordat; nachstehend: Vereinbarung) bezweckt die effiziente Bekämpfung der (seriellen) Gewalt- und Sexualkr...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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