Interkantonale Vereinbarung (bzw. Konkordat) über die computergestützte ...

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451.61 Interkantonale Vereinbarung (bzw. Konkordat) über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten vom 2. April 2009 1 Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD)...

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Auszug


Interkantonale Vereinbarung (bzw. Konkordat) über die computergestützte ...

451.61

Interkantonale Vereinbarung (bzw. Konkordat) über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten

vom 2. April 2009[1]

Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) verabschiedet

in Ausführung von Artikel 56 sowie Artikel 57 der Bundesverfassung

folgende interkantonale Vereinbarung (bzw. folgenden Konkordatstext):

1.

Allgemeine Bestimmungen

Gegenstand und Zweck

Art. 1. 1 Die interkantonale Vereinbarung (bzw. das Konkordat; nachstehend: Vereinbarung) bezweckt die effiziente Bekämpfung der (seriellen) Gewalt- und Sexualkr...

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