Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit Nichtregierungsorganisationen. Bericht vom 21. August 2009 der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates. Stellungnahme des Bundesrates
Bundesblatt Nr. 9, 9. März 2010 › Seccion Unica
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Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit Nichtregierungsorganisationen. Bericht vom 21. August 2009 der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates. Stellungnahme des Bundesrates
Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit Nichtregierungsorganisationen Bericht vom 21. August 2009 der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates Stellungnahme des Bundesrates vom 20. Januar 2010 Sehr geehrter Herr KommissionspräsidentSehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht vom 21. August 2009 der Geschäftsprüfungskommission des Stände-rates über die «Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit Nichtregierungsorganisationen» nehmen wir nachfolgend Stellung. Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Kommissionspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 20. Januar 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris LeuthardDie Bundeskanzlerin: Corina Casanova Stellungnahme 1 Allgemeine Stellungnahme 1.1 Einleitung Der Untersuchungsbericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) vom 10. Juni 2009 über die Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit Nichtregierungsorganisationen hat die Mechanismen analysiert, mit denen die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ihre Zusammenarbeit mit schweizerischen Nichtregierungsorganisationen steuern und kontrollieren. Die betroffenen Bundesämter hatten im Verlaufe der Untersuchung Gelegenheit, mündlich und schriftlich detailliert Auskunft zu geben. Der Bundesrat und die betroffenen Bundesämter betrachten den vorliegenden Untersuchungsbericht als einen wertvollen Beitrag zur weiteren Stärkung des Qualitäts- und Risikomanagements in der Zusammenarbeit mit den Nichtregierungsorganisationen. Was die von der PVK festgestellten Schwächen betrifft, nimmt der Bundesrat die Feststellung der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) zur Kenntnis, dass die untersuchten Bundesämter mehrere dieser Schwächen selbst erkannt und entsprechende Massnahmen eingeleitet haben, die in die richtige Richtung gehen. Die betroffenen Bundesämter ergreifen weitere Massnahmen, um die von der PVK festgehaltenen Möglichkeiten zur Optimierung zu realisieren. Der Untersuchungsbericht kommt für die drei Bundesämter teilw...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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