Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit Nichtregierungsorganisationen. Bericht vom 21. August 2009 der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates. Stellungnahme des Bundesrates

Auszug


Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit Nichtregierungsorganisationen. Bericht vom 21. August 2009 der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates. Stellungnahme des Bundesrates

Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit Nichtregierungsorganisationen

Bericht vom 21. August 2009 der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates

Stellungnahme des Bundesrates

vom 20. Januar 2010

Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Zum Bericht vom 21. August 2009 der Geschäftsprüfungskommission des Stände-rates über die «Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit Nichtregierungsorganisationen» nehmen wir nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Kommissionspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

20. Januar 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Stellungnahme

1 Allgemeine Stellungnahme

1.1 Einleitung

Der Untersuchungsbericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) vom

10. Juni 2009 über die Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit Nichtregierungsorganisationen hat die Mechanismen analysiert, mit denen die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ihre Zusammenarbeit mit schweizerischen Nichtregierungsorganisationen steuern und kontrollieren.

Die betroffenen Bundesämter hatten im Verlaufe der Untersuchung Gelegenheit, mündlich und schriftlich detailliert Auskunft zu geben. Der Bundesrat und die betroffenen Bundesämter betrachten den vorliegenden Untersuchungsbericht als einen wertvollen Beitrag zur weiteren Stärkung des Qualitäts- und Risikomanagements in der Zusammenarbeit mit den Nichtregierungsorganisationen.

Was die von der PVK festgestellten Schwächen betrifft, nimmt der Bundesrat die Feststellung der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) zur Kenntnis, dass die untersuchten Bundesämter mehrere dieser Schwächen selbst erkannt und entsprechende Massnahmen eingeleitet haben, die in die richtige Richtung gehen. Die betroffenen Bundesämter ergreifen weitere Massnahmen, um die von der PVK festgehaltenen Möglichkeiten zur Optimierung zu realisieren.

Der Untersuchungsbericht kommt für die drei Bundesämter teilw...

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