99.037 Bericht des Bundesrates über die Prüfung der Bundessubventionen, zweiter Teil (Subventionsbericht, 2. Teil)
Bundesblatt Nr. 40, 12. Oktober 1999 › Seccion Unica
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99.037 Bericht des Bundesrates über die Prüfung der Bundessubventionen, zweiter Teil (Subventionsbericht, 2. Teil)
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Bericht des Bundesrates über die Prüfung der Bundessubventionen, zweiter Teil(Subventionsbericht, 2. Teil)vom 14. April 1999Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,wir unterbreiten Ihnen, gestützt auf Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz) einen Bericht über die Prüfung der Bundessubventionen, zweiter Teil (Subventionsbericht, 2. Teil) zur Kenntnisnahme.Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.14. April 1999 Im Namen des Schweizerischen BundesratesDie Bundespräsidentin: Ruth DreifussDer Bundeskanzler: François CouchepinÜbersichtArtikel 5 des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990 (SuG; SR 616.1) verpflichtet den Bundesrat zur periodischen Prüfung der spezialgesetzlichen Subventionsbestimmungen auf ihre Übereinstimmung mit den im 2. Kapitel des SuG festgehaltenen Grundsätzen. Am 25. Juni 1997 hat der Bundesrat den 1. Teil des Berichts über die Prüfung der Bundessubventionen genehmigt. Die Berichterstattung zur Untersuchung der Bundessubventionserlasse im Sinne des Subventionsgesetzes wird mit der Veröffentlichung dieses zweiten Teils abgeschlossen.Wie bereits der Subventionsbericht vom 25. Juni 1997 gliedert sich der vorliegende Bericht in zwei Teile. Teil I vermittelt die notwendigen subventionsrechtlichen Grundlagen und beinhaltet reichhaltiges Informationsmaterial über das Subventionswesen des Bundes. Teil II sowie die Anhänge 1 bis 3 orientieren über das bei der Prüfung gewählte Vorgehen, fassen die Prüfergebnisse zusammen, erläutern das für die Umsetzung der Korrekturmassnahmen massgebliche Konzept und äussern sich zur Entlastungswirkung der vorgesehenen Massnahmen für den Bundeshaushalt.Grundlage des Informationsteils bildet eine Subventionsdatenbank, die regelmässig aktualisiert wird. Jede der 660 Rubriken der Datenbank ist über 50 qualitative und quantitative Merkmale definiert. Die wichtigsten verfügbaren Daten werden unter Ziffer 3 des vorliegenden Berichts («Steckbrief der Bundessubventionen») präsentiert.Der erste Bericht umfasste die Prüfergebnisse von 159 Subventionsrubriken, schwergewichtig aus den Bereichen Strassenverkehr, Bildung und Grundlagenforschung, Aussenbeziehungen und Landwirtschaft. Gegenstand des zweiten Berichts waren 200 weitere Subventionsrubriken, nämlich die Beiträge an die internationalen Organisationen, an die öffentlichen Sozialversicherungen, die Ausgaben im Asylbereich, die Beiträge an die Landwirtschaft (insbesondere die Direktzahlungen) und an die Entwicklungshilfe.Die Ergebnisse der zweiten Prüfrunde werden unter Ziffer 5 des Berichts - zusammengefasst nach den verschiedenen Aufgabengebieten - dargestellt und kommentiert. In den Anhängen 1, 2 und 3 findet sich zudem für jede geprüfte Subvention eine nach einheitlichem Schema dargestellte Kurzbeurteilung. Für 85 der 200 in die Überprüfung einbezogenen Subventionsrubriken wird ein Handlungsbedarf geltend gemacht. Die vorgeschlagenen Massnahmen fallen zu je etwa gleichen Teilen in den Kompetenzbereich der eidgenössischen Räte und des Bundesrates sowie der Verwaltung. Elf Massnahmen werden im Rahmen des Projekts zum Neuen Finanzausgleich behandelt. Das unter Ziffer 63 dargelegte Umsetzungskonzept legt die Verantwortung für die Umsetzung der Massnahmen in die Hände der zuständigen Fachdepartemente und gewährleistet durch ein zentrales Controlling des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) die politische Steuerung durch den Bundesrat.Ziffer 6 des Berichts orientiert über die wichtigsten Massnahmenkategorien. Zahlenmässig ins Gewicht fallen vor allem Vorschläge für eine vertiefte Überprüfungder Wirksamkeit und der Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen, für Verbesserungen in Vollzug und Kontrolle der Subventionsausrichtung, für die Aufhebung, Reduktion oder Befristung von Subventionen sowie für die Globalisierung oder Pauschalierung von Beiträgen. Die Stossrichtung der Vorschläge deckt sich in weiten Teilen mit den «Grundzügen des Neuen Finanzausgleichs», wobei der dem Subventionsbericht zu Grunde liegende Reformansatz infolge der vorgegebenen Schranken des Verfassungsrechts, aber auch des zu Grunde liegenden Subventionsgesetzes bedeutend weniger weit geht. Da sich die meisten Massnahmen von ihrer Natur her einer frankenmässigen Bezifferung entziehen, erweist sich eine Abschätzung des gesamten Entlastungspotenzials als äusserst problematisch. Im Sinne einer vorsichtigen Schätzung werden die Entlastungswirkungen für den Bundeshaushalt bei konsequenter Umsetzung der Massnahmen langfristig auf gegen hundert Millionen veranschlagt.Im Sinne einer zusammenfassenden Würdigung darf festgehalten werden, dass die beiden Etappen der Subventionsüberprüfungen ein namhaftes Verbesserungspotenzial zu Tage gefördert haben. Durch die Abschaffung überholter Subventionen, die R...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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