Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Wehrpflicht der Doppelbürger/Doppelstaater

Auszug


Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Wehrpflicht der Doppelbürger/Doppelstaater

Originaltext

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Wehrpflicht der Doppelbürger/Doppelstaater

Abgeschlossen am 20. August 2009 Ratifikationsurkunden ausgetauscht am 24. August 2011 In Kraft getreten am 1. Oktober 2011

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Bundesrepublik Deutschland,

im Bestreben, die doppelte Heranziehung von Personen zur Erfüllung der Wehrpflicht zu vermeiden,

aus der Erkenntnis, dass die Probleme, die sich hierbei aus den beiderseitigen unterschiedlichen Wehrpflichtsystemen ergeben, nur durch ein bilaterales Abkommen gelöst werden können,

im Bestreben, die bilateralen Beziehungen zu fördern und zu vertiefen, sind wie folgt übereingekommen:

Art. 1 Gegenstand

Dieses Abkommen regelt Fragen der gesetzlichen Wehrpflicht von Personen, die zugleich schweizerische Staatsa...

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