Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz
Bundesblatt Nr. 30, 3. August 2010 › Seccion Unica
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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz
10.059 Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz vom 23. Juni 2010 Sehr geehrte Frau NationalratspräsidentinSehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen den Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik mit dem Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 23. Juni 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris LeuthardDie Bundeskanzlerin: Corina Casanova Übersicht Der Bundesrat präsentiert in regelmässigen Abständen Berichte zur Sicherheitspolitik der Schweiz. Diese Berichte geben jeweils die Leitlinien vor für die Ausgestaltung der Sicherheitspolitik der nächsten Jahre. Der letzte solche Bericht stammt aus dem Jahr 1999. Der Bundesrat entschied 2008, einen neuen Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz auszuarbeiten. Gleichzeitig beschloss er, die zeit-lichen Abstände zwischen solchen Berichten zu verkürzen und künftig grundsätzlich in jeder Legislaturperiode den geltenden Bericht zu überarbeiten oder einen neuen zu erarbeiten. Der vorliegende Bericht nimmt eine Analyse der sicherheitspolitischen Entwicklung der letzten zehn Jahre vor. Er bewertet die Bedrohungen und Gefahren für die Schweiz und äussert sich zur Verwundbarkeit und zum internationalen Umfeld der Schweiz. Dabei kommt der Bericht zum Schluss, dass zwar markante sicherheitspolitische Akzentverschiebungen erfolgt oder noch im Gang sind - zum Beispiel die Verschiebung globaler Machtverhältnisse oder die sich weiter beschleunigende Globalisierung und Vernetzung -, dass aber die sicherheitspolitische Situation der Schweiz insgesamt nicht grundlegend anders ist als vor zehn Jahren. Die bisherige sicherheitspolitische Strategie der Schweiz wird denn auch im Grundsatz als nach wie vor richtig erachtet. Es geht weiterhin darum, ein möglichst effizientes und wirksames Zusammenspiel der sicherheitspolitischen Mittel von Bund, Kantonen und Gemeinden zu gewährleisten und mit anderen Staaten zusammenzuarbeiten, um bestehenden und sich abzeichnenden Bedrohungen und Gefahren vorzubeugen, sie abzuwehren und zu bewältigen. Das Ziel der schweizerischen Sicherheitspolitik ist es, die Handlungsfähigkeit, Selbstbestimmung und Integrität der Schweiz und ihrer Bevölkerung sowie ihre Lebensgrundlagen gegen direkte und indirekte Bedrohungen und Gefahren zu schützen sowie einen Beitrag zu Stabilität und Frieden jenseits unserer Grenzen zu leisten. Der Bericht knüpft damit in wesent-lichen Punkten an die bisherige Strategie an. Gleichzeitig führt er aber auch Neuerungen ein, die für eine bessere Umsetzung dieser Strategie und zur Behebung von Schwächen und Lücken nötig sind. Zu den Neuerungen gehört, dass die Sicherheitspolitik umfassender verstanden wird als bisher. Sie umfasst nicht mehr nur die Abwehr und Bewältigung von Gewalt «strategischen Ausmasses», sondern auch individuelle Gewaltanwendung, soweit sie Leib und Leben gefährdet. Es geht nicht nur um die Sicherheitspolitik des Bundes, sondern auch um jene der Kantone (und Gemeinden) und somit der gesamten Schweiz. Damit wird ein umfassenderes und bürgernäheres Bild der schweizerischen Sicherheitspolitik gezeichnet. Denn viele Sicherheitsaufgaben werden von den Kantonen wahrgenommen, gerade auch solche, die für die alltägliche Sicherheit und damit das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung wesentlich sind. Ein Schwerpunkt des neuen Berichts ist - dieser integralen Sichtweise folgend - die Verbesserung und Intensivierung der Zusammenarbeit der verschiedenen nationalen Sicherheitsinstrumente über die verschiedenen Staatsebenen hinweg. Diese Zusammenarbeit hat in den letzten Jahren in der Praxis Fortschritte gemacht. Dennoch 5134 besteht weiterer Handlungsbedarf. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in Sicherheitsfragen soll unter der Bezeichnung «Sicherheitsverbund Schweiz» weiter optimiert und institutionalisiert werden. Dazu wird ein Koordinations- und Konsultationsmechanismus geschaffen, der gemeinsam von Bund und Kantonen betrieben wird. Dieser Mechanismus soll einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass in Sicherheitsfragen, die den Bund und die Kantone betreffen, die strategische Führung und das Krisenmanagement verbessert werden, unter anderem mit der Durchführung von regelmässigen grossangelegten Übungen. Neuerungen gibt es auch bei der Beschreibung und Ausrichtung der einzelnen Sicherheitsinstrumente. Die wesentlichsten und weitreichendsten betreffen die Armee, die im Bericht - wegen der Grösse und Dringlichkeit der anstehenden Probleme und Veränderungen - besonders ausführlich behandelt wird. Der Bericht gibt Leitlinien vor für die Weiterentwicklung der Armee, ihre künftigen Aufgaben u...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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