Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Serbien über den Personen- und Güterverkehr auf der Strasse

Auszug


Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Serbien über den Personen- und Güterverkehr auf der Strasse

Originaltext

Abkommen

zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Serbien über den Personen- und Güterverkehr auf der Strasse

Abgeschlossen am 9. Dezember 2009 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 10. Juli 2010

Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Republik Serbien nachfolgend als «die Vertragsparteien» bezeichnet,

haben im Bestreben, die Personen- und Güterbeförderung auf der Strasse zwischen den beiden Staaten und im Transit durch ihr Gebiet zu erleichtern, folgendes vereinbart:

Art. 1 Geltungsbereich

Dieses Abkommen ist anwendbar auf Personen- und Güterbeförderungen auf der Strasse, die von oder nach dem Gebiet einer Vertragspartei oder im Transit durch eines dieser Gebiete mit Fahrzeugen ausgeführt werden, die i...

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