Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Kosovo über den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Strasse

Auszug


Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Kosovo über den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Strasse

Übersetzung1

Abkommen

zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Kosovo über den grenzüberschreitenden Personenund Güterverkehr auf der Strasse

Abgeschlossen am 11. November 2011

In Kraft getreten durch Notenaustausch am 19. Februar 2012

Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Republik Kosovo nachfolgend als «die Vertragsparteien» bezeichnet,

haben im Bestreben, die Personen- und Güterbeförderung auf der Strasse zwischen den beiden Staaten und im Transit durch ihr Gebiet zu erleichtern, folgendes vereinbart:

Art. 1 Geltungsbereich

Dieses Abkommen ist anwendbar auf Personen- und Güterbeförderungen auf der Strasse, die von oder nach dem Gebiet einer Vertragspartei ode...

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