Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer (V EG UWR)
Gesetzessammlung des Kanton Aargau › Aargu
Angeknüpft als:Gesetzessammlung des Kanton Aargau › Aargu
Angeknüpft als:Auszug
Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer (V EG UWR)
Verordnung
zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer(V EG UWR)Vom 14. Mai 2008Der Regierungsrat des Kantons Aargau,gestützt auf § 40 des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer (EG Umweltrecht, EG UWR) vom 4. September 2007 [1],beschliesst:1. Zweck§ 1ZweckDiese Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer (EG Umweltrecht, EG UWR), nachfolgend Gesetz genannt.2. Abfälle und Deponien§ 2Anforderungen an Abfallreglemente der Gemeinden1 Die Abfallreglemente der Gemeinden haben neben den technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen die verursachergerechten Gebühren für die Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung festzulegen.2 Die Fixkosten können durch Erhebung einer Grundgebühr finanziert werden.3 Für jene Fraktionen des Siedlungsabfalls, für die eine verursachergerechte Gebühr unverhältnismässig oder aufwändig wäre, kann eine Pauschalgebühr erhoben werden. Dabei soll in der Regel das Verursacherprinzip berücksichtigt werden.4 Die Abgaben nach den Absätzen 1 bis 3 sind so zu wählen, dass die Ziele einer umweltgerechten Siedlungsabfallentsorgung nicht gefährdet werden.5 Die kantonale Fachstelle, fortan Fachstelle, stellt ein Musterreglement zur Verfügung.§ 3Sonderabfälle aus Haushaltungen1 Für die Spezialsammlung nach dem Gesetz beauftragen die Gemeinden nur Unternehmen, die sich über entsprechende Spezialkenntnisse ausweisen. Die Fachstelle führt eine Liste der geeigneten Unternehmen.2 Die Gemeinden können anstelle der Spezialsammlung auch geeignete Annahmestellen mit der Entgegennahme der Sonderabfälle aus Haushaltungen bea...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Schweiz
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder
Andere Dokumente:
Zulassung zur Eichung von Wärme- und Warmwasserzähler | Messaggio sull'approvazione del Protocollo facoltativo del 25 maggio 2000 alla Convenzione sui diritti del fanciu... | zusicherung von bundesbeiträgen an gewässerkorrektionen | décision dans la procédure d opposition n° 6899 | sentencia nº 1787 de consiglio di stato april 08 2009 | Sentencia nº 273 de Consiglio di Stato, January 25, 2011 | Sentencia nº 3620 de Consiglio di Stato, July 08, 2008 | Sentencia nº 3237 de Consiglio di Stato June 24 2009