Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten

Auszug


Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten

00.071

Botschaft

zur Änderung des Bundesgesetzes

über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten

vom 6. September 2000

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zum Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten mit dem Antrag auf Zustim-mung. Gleichzeitig beantragen wir folgende parlamentarische Vorstösse abzuschreiben:

1999 M 99.3405 Wohnbausanierung im Berggebiet

(N 31.08.99, Oehrli)

1999 M 99.3409 Wohnbausanierung im Berggebiet

(N 31.08.99, Wittenwiler)

1999 M 99.3418 Wohnbausanierung im Berggebiet

(S 31.08.99, Maissen)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

6. September 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Adolf Ogi

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Botschaft

1 Allgemeiner Teil

1.1 Ausgangslage

Die eidgenössischen Räte haben am 20. März 1970 das Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (WS; SR 844) erlassen. Am

5. Oktober 1990 wurde das Gesetz letztmalig revidiert und die Periode für die Zusicherung von Finanzhilfen bis zum 31. Dezember 2000 verlängert.

Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Verbesserung der Wohnverhältn...

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