Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten
Bundesblatt Nr. 40, 10. Oktober 2000 › Seccion Unica
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Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten
00.071Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebietenvom 6. September 2000Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zum Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten mit dem Antrag auf Zustim-mung. Gleichzeitig beantragen wir folgende parlamentarische Vorstösse abzuschreiben:1999 M 99.3405 Wohnbausanierung im Berggebiet(N 31.08.99, Oehrli)1999 M 99.3409 Wohnbausanierung im Berggebiet(N 31.08.99, Wittenwiler)1999 M 99.3418 Wohnbausanierung im Berggebiet(S 31.08.99, Maissen)Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.6. September 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-HotzBotschaft1 Allgemeiner Teil 1.1 AusgangslageDie eidgenössischen Räte haben am 20. März 1970 das Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (WS; SR 844) erlassen. Am 5. Oktober 1990 wurde das Gesetz letztmalig revidiert und die Periode für die Zusicherung von Finanzhilfen bis zum 31. Dezember 2000 verlängert.Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Verbesserung der Wohnverhältn...
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